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VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?

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lotu:
Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen, da die VBL-Infos leider sehr unkonkret sind.

Habe ich das richtig verstanden: Durch die EU-Mobilitätsrichtlinie benötigten Anmeldungen zur VBLKlassik in/nach 2018 im Westen nur noch 36 Monate zur Erreichung der Anwartschaft statt 60?

D.h. wenn ich das erste mal am 1.2.2018 bei der VBLKlassik angemeldet wurde und zum15.2.2021 den Job kündige, erhalte ich im Alter trotzdem eine VBLKlassik-Rente?

Ich finde keine einzige Info auf der VBL-Webseite der diesen Fall erklärt. Es werden immer nur die 60 Monate erwähnt.

Danke

Britta2:
Klar. Was Du dennoch in Deiner Berechnung bedenken solltest ist:  das Einkommen und die eingezahlten Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente (!) entscheiden. Freu Dich also auf einen Centbetrag.

Lars73:
@Britta2
Auch wenn es tatsächlich nicht viel sein wird ist mir unklar wo in die Berechnung der Rente nach VBL die Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente eingehen. Bisher ging ich davon aus, dass es um die Punkte geht und diese mit einem Betrag multipliziert werden.
Wo findet sich die Regelung mit den 5 Jahren?

Bastel:

--- Zitat von: Britta2 am 17.01.2020 09:17 ---Klar. Was Du dennoch in Deiner Berechnung bedenken solltest ist:  das Einkommen und die eingezahlten Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente (!) entscheiden. Freu Dich also auf einen Centbetrag.

--- End quote ---

Das hätte ich jetzt gerne auch noch mal genauer erläutert. Wenn ich in 5 Jahren 30 Punkte sammle, habe ich einen Anspruch auf aktuell 120€. Den behalte ich doch auch bei einem anschließenden Wechsel in die PW?

TV-Ler:

--- Zitat von: Britta2 am 17.01.2020 09:17 ---Klar. Was Du dennoch in Deiner Berechnung bedenken solltest ist:  das Einkommen und die eingezahlten Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente (!) entscheiden. Freu Dich also auf einen Centbetrag.

--- End quote ---
Im "alten System" (=dynamische Gesamtversorgung) wurde ein sog. fiktives Nettoeinkommen aus dem Durchschnitt der letzten 36 Monate vor Rentenbeginn ermittelt. Auf diese Weise wurden zwar einerseits auch Weihnachts- und Urlaubsgeld in den Durchschnitt einbezogen, andererseits fand aber auch das niedrigere Einkommen aus der Zeit 2-3 Jahre vor Rentenbeginn Berücksichtigung.
Auf Basis von maximal 91,75% dieses fiktiven Nettoeinkommens (wenn mindestens 40 Umlagejahre erreicht wurden, sonst entsprechend weniger) wurde in Verbindung mit dem Zahlbetrag der gesetzlichen Rente die Höhe der VBL-Rente ermittelt.

Hier kam es also tatsächlich auf die letzten 3 Jahre (nicht fünf Jahre) vor Rentenbeginn an.
Ein Szenario wie: 42 Jahre in EG5, dann die letzten 3 Jahre vor der Rente in EG13 ergäbe eine riesige VBL-Rente, da die gesetzliche Rente mit 42 Jahren in EG5 nicht sehr hoch ausfällt und dementsprechend der VBL-Anteil an der dynamischen Gesamtversorgung umso höher ausfallen muss ...

Mit der Umstellung auf das Punktesystem 2001 sind solche Szenarien aber nichteinmal mehr denkbar.

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