Autor Thema: VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?  (Read 6721 times)

lotu

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Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen, da die VBL-Infos leider sehr unkonkret sind.

Habe ich das richtig verstanden: Durch die EU-Mobilitätsrichtlinie benötigten Anmeldungen zur VBLKlassik in/nach 2018 im Westen nur noch 36 Monate zur Erreichung der Anwartschaft statt 60?

D.h. wenn ich das erste mal am 1.2.2018 bei der VBLKlassik angemeldet wurde und zum15.2.2021 den Job kündige, erhalte ich im Alter trotzdem eine VBLKlassik-Rente?

Ich finde keine einzige Info auf der VBL-Webseite der diesen Fall erklärt. Es werden immer nur die 60 Monate erwähnt.

Danke

Britta2

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #1 am: 17.01.2020 09:17 »
Klar. Was Du dennoch in Deiner Berechnung bedenken solltest ist:  das Einkommen und die eingezahlten Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente (!) entscheiden. Freu Dich also auf einen Centbetrag.

Lars73

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #2 am: 17.01.2020 09:25 »
@Britta2
Auch wenn es tatsächlich nicht viel sein wird ist mir unklar wo in die Berechnung der Rente nach VBL die Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente eingehen. Bisher ging ich davon aus, dass es um die Punkte geht und diese mit einem Betrag multipliziert werden.
Wo findet sich die Regelung mit den 5 Jahren?

Bastel

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #3 am: 17.01.2020 10:31 »
Klar. Was Du dennoch in Deiner Berechnung bedenken solltest ist:  das Einkommen und die eingezahlten Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente (!) entscheiden. Freu Dich also auf einen Centbetrag.

Das hätte ich jetzt gerne auch noch mal genauer erläutert. Wenn ich in 5 Jahren 30 Punkte sammle, habe ich einen Anspruch auf aktuell 120€. Den behalte ich doch auch bei einem anschließenden Wechsel in die PW?

TV-Ler

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #4 am: 17.01.2020 11:19 »
Klar. Was Du dennoch in Deiner Berechnung bedenken solltest ist:  das Einkommen und die eingezahlten Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente (!) entscheiden. Freu Dich also auf einen Centbetrag.
Im "alten System" (=dynamische Gesamtversorgung) wurde ein sog. fiktives Nettoeinkommen aus dem Durchschnitt der letzten 36 Monate vor Rentenbeginn ermittelt. Auf diese Weise wurden zwar einerseits auch Weihnachts- und Urlaubsgeld in den Durchschnitt einbezogen, andererseits fand aber auch das niedrigere Einkommen aus der Zeit 2-3 Jahre vor Rentenbeginn Berücksichtigung.
Auf Basis von maximal 91,75% dieses fiktiven Nettoeinkommens (wenn mindestens 40 Umlagejahre erreicht wurden, sonst entsprechend weniger) wurde in Verbindung mit dem Zahlbetrag der gesetzlichen Rente die Höhe der VBL-Rente ermittelt.

Hier kam es also tatsächlich auf die letzten 3 Jahre (nicht fünf Jahre) vor Rentenbeginn an.
Ein Szenario wie: 42 Jahre in EG5, dann die letzten 3 Jahre vor der Rente in EG13 ergäbe eine riesige VBL-Rente, da die gesetzliche Rente mit 42 Jahren in EG5 nicht sehr hoch ausfällt und dementsprechend der VBL-Anteil an der dynamischen Gesamtversorgung umso höher ausfallen muss ...

Mit der Umstellung auf das Punktesystem 2001 sind solche Szenarien aber nichteinmal mehr denkbar.


Bastel

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #5 am: 17.01.2020 13:25 »
Dann war das Geschwurbel von Britta für die Katze und nicht für den TE relevant oder?

D-x

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #6 am: 17.01.2020 13:36 »
Dann war das Geschwurbel von Britta für die Katze und nicht für den TE relevant oder?

Davon würde ich erstmal ausgehen, auch wenn es in der Frage des TE ja um den eher seltenen Fall handelt, die letzten paar Jahre (<5) noch im ÖD mit ZV zu verbringen.
Was da die ominösen 5 Jahre bedeuten sollen, ist mir unklar.

Zutreffend dürfte aber sein, dass auf Grund des äußerst geringen Altersfaktor nur ein sehr geringer monatlicher Leistungsbetrag herauskommen dürfte.

Wastelandwarrior

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #7 am: 20.01.2020 11:07 »
Klar. Was Du dennoch in Deiner Berechnung bedenken solltest ist:  das Einkommen und die eingezahlten Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente (!) entscheiden. Freu Dich also auf einen Centbetrag.
Im "alten System" (=dynamische Gesamtversorgung) wurde ein sog. fiktives Nettoeinkommen aus dem Durchschnitt der letzten 36 Monate vor Rentenbeginn ermittelt. Auf diese Weise wurden zwar einerseits auch Weihnachts- und Urlaubsgeld in den Durchschnitt einbezogen, andererseits fand aber auch das niedrigere Einkommen aus der Zeit 2-3 Jahre vor Rentenbeginn Berücksichtigung.
Auf Basis von maximal 91,75% dieses fiktiven Nettoeinkommens (wenn mindestens 40 Umlagejahre erreicht wurden, sonst entsprechend weniger) wurde in Verbindung mit dem Zahlbetrag der gesetzlichen Rente die Höhe der VBL-Rente ermittelt.

Hier kam es also tatsächlich auf die letzten 3 Jahre (nicht fünf Jahre) vor Rentenbeginn an.
Ein Szenario wie: 42 Jahre in EG5, dann die letzten 3 Jahre vor der Rente in EG13 ergäbe eine riesige VBL-Rente, da die gesetzliche Rente mit 42 Jahren in EG5 nicht sehr hoch ausfällt und dementsprechend der VBL-Anteil an der dynamischen Gesamtversorgung umso höher ausfallen muss ...

Mit der Umstellung auf das Punktesystem 2001 sind solche Szenarien aber nichteinmal mehr denkbar.

Schön, dass du dich erinnerst... diese Vollversorgung war nicht (mehr) finanzierbar bei den unsteten Lebensverläufen heute und wurde im Übrigen vom BVerfG wegen eben jener seltsamen Fälle auch gecancelt. Also, Rotz abwischen und Realität betrachten.  :D

TV-Ler

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #8 am: 20.01.2020 14:17 »
Mit der Umstellung auf das Punktesystem 2001 sind solche Szenarien aber nichteinmal mehr denkbar.

Schön, dass du dich erinnerst... diese Vollversorgung war nicht (mehr) finanzierbar bei den unsteten Lebensverläufen heute und wurde im Übrigen vom BVerfG wegen eben jener seltsamen Fälle auch gecancelt. Also, Rotz abwischen und Realität betrachten.  :D
Damit das nicht falsch verstanden wird: Das derartige Szenarien nicht mehr möglich sind, ist vollkommen ok.
Die Reform des Systems war sicher auch unumgänglich, da es aufgrund der Abhängigkeiten zu anderen Systemen immer schwieriger zu handhaben war.

Dennoch hat die Arbeitgeberseite die Gelegenheit genutzt, die Zusatzversorgung über Gebühr zu reduzieren (klar, unter tätiger Mithilfe der Gewerkschaften). Insbesondere Beschäftigte, die mehr als nur wenige Jahre im alten System zugebracht haben, wurden per Startgutschrift geprellt. Nicht umsonst hat die Klagerei dagegen noch immer kein Ende gefunden ...

Calenberger

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #9 am: 20.01.2020 14:53 »
Interessant!

Auf der Seite der VBL fand ich unter dem Punkt Versicherte/Erstversicherte noch dies:

"Für den Anspruch auf Betriebsrente müssen Sie in der Regel mindestens 60 Monate gearbeitet haben. Ausnahmen gibt es für das Tarifgebiet Ost oder wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht."
 

Gerda Schwäbel

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Antw:VBL Klassik Unverfallbarkeit 36 Monate (West)?
« Antwort #10 am: 21.01.2020 10:58 »
Interessant!

Auf der Seite der VBL fand ich unter dem Punkt Versicherte/Erstversicherte noch dies:
"Für den Anspruch auf Betriebsrente müssen Sie in der Regel mindestens 60 Monate gearbeitet haben. Ausnahmen gibt es für das Tarifgebiet Ost oder wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht." 
Es stimmt ja so auch (noch). Einen Fall des neu gefassten § 1b Abs. 1 BetrAVG ("... mindestens drei Jahre...") kann es noch nicht geben (siehe § 30f Abs. 3 BetrAVG) und deshalb ist die Änderung auch noch nicht in die Satzung der VBL eingeflossen. Wenn ich mich richtig erinnere, soll die Änderung von § 34 Abs. 1 der VBL-Satzung zum 1.01.2021 vorgenommen werden, wenn das in der Praxis relevant werden kann. Dann werden sicher auch die Erläuterungen angepasst.