Klar. Was Du dennoch in Deiner Berechnung bedenken solltest ist: das Einkommen und die eingezahlten Beiträge der letzten 5 Jahre vor Erreichen der regulären Altersrente (!) entscheiden. Freu Dich also auf einen Centbetrag.
Im "alten System" (=dynamische Gesamtversorgung) wurde ein sog. fiktives Nettoeinkommen aus dem Durchschnitt der letzten 36 Monate vor Rentenbeginn ermittelt. Auf diese Weise wurden zwar einerseits auch Weihnachts- und Urlaubsgeld in den Durchschnitt einbezogen, andererseits fand aber auch das niedrigere Einkommen aus der Zeit 2-3 Jahre vor Rentenbeginn Berücksichtigung.
Auf Basis von maximal 91,75% dieses fiktiven Nettoeinkommens (wenn mindestens 40 Umlagejahre erreicht wurden, sonst entsprechend weniger) wurde in Verbindung mit dem Zahlbetrag der gesetzlichen Rente die Höhe der VBL-Rente ermittelt.
Hier kam es also tatsächlich auf die letzten 3 Jahre (nicht fünf Jahre) vor Rentenbeginn an.
Ein Szenario wie: 42 Jahre in EG5, dann die letzten 3 Jahre vor der Rente in EG13 ergäbe eine riesige VBL-Rente, da die gesetzliche Rente mit 42 Jahren in EG5 nicht sehr hoch ausfällt und dementsprechend der VBL-Anteil an der dynamischen Gesamtversorgung umso höher ausfallen muss ...
Mit der Umstellung auf das Punktesystem 2001 sind solche Szenarien aber nichteinmal mehr denkbar.