Guten Tag,
ich habe folgenden Fall:
Vorab Dienstordnungsangestellter( beamtenähnlich ) und Eingruppierung in A9 Stufe 3 nach Bundesbeamtenbesoldung.
Dann Wechsel des Dienstherren in ein Beschäftigungsverhältnis nach TVÖD/ VKA nach E9b.
Jetzt die Problematik,dass die vorhergehende Stufe "3" angeblich nicht übernommen werden kann und es keine Vorschriften im TVÖD gäbe, die es vorschreiben,dass eine nahtlose Übernahme der Stufe zu erfolgen hat.
Daher meine Frage:
Ist diese Aussage von der Personalabteilung korrekt?
Wäre eine Übernahme in die jeweilige bereits bestehende Stufe nur Entgegenkommen des Dienstherren?Ich habe bereits den TVÖD durchforstet und finde dazu wirklich nichts.
Ich hoffe,dass sich jemand damit auskennt und wäre für eine Rückinformation dankbar.
Lg