Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übertragung vorübergehende höherwertige Tätigkeit
Spid:
Neben dem zeitlichen Moment stellt sich auch noch die Frage, ob Du bei dauerhafter Übertragung der höherwertigen Tätigkeit in E10 eingruppiert wärest.
Lars73:
Wenn die Vertretung durch deine übertragenden Tätigkeiten mit E9a abgedeckt ist besteht kein Anspruch auf eine Zulage. Dafür wird es ggf. eine Rolle spielen wie lang die Vertretung andauert. Vermutlich sind ja maximal rund 10% dafür vorgesehen. Dabei wird über längere Zeiträume gemittelt. Ob die ggf. erhöhten Zeitanteile eine höherwertige Tätigkeit gebründen hängt dann von den Details ab. Zu verschiedenen angesprochenden möglichen Hürden hast du dich bisher nicht geäußert. Deshalb kann hier niemand einschätzen ob du Anspruch auf eine Zulage hast. Wenn der Anspruch entsteht, dann ggf. ab dem ersten Tag der vorrübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit.
Es gibt aber viele Szenarien wo kein Anspruch entsteht.
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