Hallo in die Runde,
als Leiter einer selbstständigen Organisationseinheit einer Kommune wurde ich (Meisterausbildung) in der Lohngruppe 9 eingestellt. Da die Organisationseinheit nach meiner Einstellung im Gegensatz zu vorher relativ reibungslos funktionierte wurde mir nach ein paar Jahren vom Bürgermeister die Verantwortung für 2 zusätzliche Bereiche angeboten. Zunächst habe ich das abgelehnt, als mir dann aber die Lohngruppe 10 angeboten wurde habe ich das Angebot angenommen und betreue seither die drei Bereiche als Vorgesetzter.
Jetzt, nach 5 Jahren, werden Aufgaben in der Verwaltung neu organisiert und in diesem Zuge gebe ich den Verantwortungsbereich von einem der zusätzlichen Aufgabengebieten an eine neue Stelle ab.
Eine Stellenbeschreibung / Stellenbewertung wurde seither bei mir nicht gemacht, soll jetzt aber im Zuge der Neuorganisation in der gesamten Verwaltung durchgeführt werden.
Meine Höhergruppierung wurde damals im Gemeinderat einstimmig beschlossen "ab Übernahme dieser Aufgaben wird Herrn Hansi1 in Entgeltgruppe 10 höher gruppiert. Abweichend von den tariflichen Regeln erfolgt die Eingruppierung sofort in Stufe5."
Jetzt fällt ein Aufgabenbereich weg und ob meine Stelle mit der Lohngruppe 10 bewertet wird kann ich nicht sagen. Kann mich der AG auch rückgruppieren oder gibt es da einen Bestandsschutz?