Autor Thema: Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?  (Read 9128 times)

Spid

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #15 am: 07.02.2020 14:32 »
Fordern kann er viel, seine Ansprüche sind jedoch jeweils nach 6 Monaten verfallen.

Die Folge einer Korrektur wird regelmäßig ein anderes Entgelt sein.

MrRossi

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #16 am: 10.02.2020 09:19 »
Ist der Sachverhaltschilderung nicht zu entnehmen, dass bewußt ein höheres Entgelt, abweichend von den tariflichen Regelungen, gezahlt werden soll, und diese somit vereinbart ist?

Spid

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #17 am: 10.02.2020 09:25 »
Der Sachverhaltsschilderung ist zu entnehmen, daß bewußt das Entgelt nach einer höheren Stufe der Entgelttabelle gezahlt werden sollte, als sich aus den tariflichen Regelungen ergeben hätte. Daran ist der AG gebunden. Es ist jedoch nicht erkennbar, daß der AG eine höhere Entgeltgruppe als die zustehende vereinbaren wollte.

MrRossi

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #18 am: 10.02.2020 09:53 »
"Zunächst habe ich das abgelehnt, als mir dann aber die Lohngruppe 10 angeboten wurde habe ich das Angebot angenommen...."
"ab Übernahme dieser Aufgaben wird Herrn Hansi1 in Entgeltgruppe 10 höher gruppiert. Abweichend von den tariflichen Regeln erfolgt die Eingruppierung sofort in Stufe5."

EG wurde angeboten.
Wird höhergruppiert, nicht "ist"
Das spricht für mich wie eine gewollte übertarifliche Vereinbarung.

Spid

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #19 am: 10.02.2020 09:57 »
Nein. Das Angebot der E10 kann auch erfolgt sein, weil E10 der Rechtsmeinung des AG entsprach. Bei einer in der Zukunft liegenden Höhergruppierung ist "ist höhergruppiert" ebenso falsch wie "wird höhergruppiert". Zutreffend wäre "wird höhergruppiert sein".

MrRossi

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #20 am: 10.02.2020 10:26 »
Inwiefern müssten Lohngruppen angeboten werden, wenn sie den tariflichen Bestimmungen unterliegen?

Aber: Ohne die tatsächliche Eingruppierung zu kennen sind das natürlich unbeachtliche Mutmaßungen.

Spid

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #21 am: 10.02.2020 10:33 »
Es ist doch nicht unüblich, daß ein AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bei einem Stellenangebot äußert. Ich gehe davon aus, daß „Möchten Sie xy werden? Das wäre wohl eine E10.“ deutlich häufiger vorkommt als „Möchten Sie xy werden? Bilden Sie sich mal eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung und sagen zu oder ab. Unsere Rechtsmeinung erfahren Sie mit der dann folgenden Entgeltabrechnung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie klagen möchten.“ - aber das ist auch nur eine Mutmaßung.

MrRossi

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #22 am: 10.02.2020 10:56 »
Nun, wenn jemand mir sagt er biete mir eine bestimmte Entlohnung ist es schon etwas anderes wie "das wäre wohl die Entlohnung" Zwei Versionen die unterschiedliche Folgen haben.

Spid

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Antw:Stellenbewertung, Rückgruppierung möglich?
« Antwort #23 am: 10.02.2020 11:05 »
Es handelt sich ja um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung und somit um eine Vertragsänderung, die zwischen den Arbeitsvertragsparteien verhandelt wird. Was ich geschildert habe, wäre ein Angebot innerhalb der Verhandlungen.