Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14  (Read 31950 times)

Versuch

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Ich habe mich als A13er auf eine A15 Abteilungsleiterstelle an meiner Schule beworben.
Der Schulleiter will mich.
Allerdings gibt es zwei Mitbewerber mit A14, die wohl auch von ihren Schulleiter eine 1,0 Beurteilung bekommen.
Habe ich da eine Chance, wenn mein SL sich für mich einsetzt?
« Last Edit: 16.01.2020 02:42 von Admin2 »

Mask

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Da sich Beurteilungen immer auf das innegehabte Statusamt beziehen, ist ein Unterschied von einer Besoldungsgruppe nur schwer zu kompensieren, wenn der Bewerber im höheren Statusamt nun noch die höchste Note auf der Beurteilungsskala bekommt, war’s das eigentlich

Versuch

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Und da kann der SL nix machen?
Er will die anderen ja nicht.

clarion

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Hallo,

wenn die A14er Mitbewerber die Bestnote bekommen, bist Du wohl raus. Der Schulleiter kann vielleicht anregen, dass die Beurteilung nur eines von mehreren Kriterien ist. Wenn man Assesscenter mit Rollenspielen etc. machen würde und das entsprechend gewichten würde, kann man evtl. die A14er trotz deren Bestnote schlagen. Bei uns werden die hochwertigen Leitungsposten mit Assessmentcenter vergeben. Dieses Verfahren hat laut Hörensagen auch einer Konkurrentenklage standgehalten.

was_guckst_du

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...da bei Beamten die Beurteilungen in erster Linie das Auswahlkriterium sind und weitere Auswahlkriterien nur herangezogen werden (dürfen), wenn hier eine im Wesentlichen Vergleichbarkeit zwischen den Bewerbern existiert (die hier aufgrund der unterschiedl. Statusämter nicht gegeben ist), hat du als A13er keine Chance...alles Andere wäre glatt rechtswidrig...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

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Würde der von Ihnen benannte A14er Kandidat/Mitbewerber nicht genommen werden, würde ich gerne das Mandat für das Konkurrentenstreitverfahren respektive das Eilrechtschutzverfahren auf einstweilige Nichtbesetzung der Vakanz übernehmen wollen... sicheres Geld!

Bei ganz enger Auslegung der beamtenrechtlichen Selektionskriterien zur Bestenauswahl dürfte allein nach (F)Aktenlage schon keine "Auswahlrunde" mehr stattfinden bzw. es wäre m.M.n. absolut legitim (und Ihrerseits auch nicht anfechtbar), wenn Sie überhaupt nicht berücksichtigt würden.

Diese sehr restriktive Verfahrensweise wird aber nicht überall so stringent gefahren. Vielleicht reden Sie mal mit Ihrem SL, aber soweit ich das aus dem Schuldienst kenne, ist er allein gar nicht Herr des Verfahrens, sondern die Schulaufsichtsbehörde bzw. das für Sie zuständige Landesministerium. Dort werden besagte Vorgaben gemacht bzw. die Verfahrensentscheidungen getroffen.

 
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Versuch

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O.k.
Danke.
Hört sich nicht gut an


Es gibt zusätzlich ein Bewerbergespräch.
Das hilft aber auch nicht?

BStromberg

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Es gibt zusätzlich ein Bewerbergespräch.
Das hilft aber auch nicht?

Das wäre wohl die einzig denkbare Chance, doch noch (durch die Hintertür) zum Erfolg zu kommen....
wenn es dem Schulleiter gelänge, dem Mitbewerber in diesem Gespräch den Posten madig zu reden und dieser daraufhin seine designierte Bewerbung zurückziehen würde. Der Konkurrent wird aber nicht doof sein und gewiss die erfolgversprechende Ausgangslage kennen.

So sieht das mal aus.
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was_guckst_du

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...wenn es ein Bewerbergespräch gibt, dann nur, wenn die Beurteilungen der beiden A14 im Wesentlichen gleich sind...zu diesem Bewerbergespräch dürftest du erst gar nicht eingelden werden sondern nur die beiden A14er...

...solltest du eingeladen werden und man wählt dich aus, können die beiden Unterlegenen einen Bewerberverfahrensanspruch geltend machen und zwar - wie schon weiter oben beschrieben - erfolgreich...

...sollten sie dies nicht tun, hast du Glück gehabt nach Devise "wo kein Kläger, da kein Richter"
Gruß aus "Tief im Westen"

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Versuch

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Danke.

Wie würde ein Mitbewerber innerhalb der Einspruchsfrist mitbekommen, dass ich die Stelle habe?
Die gehen ja bestimmt davon aus, dass sie der andere A14 hat.

Und wenn dann einer klagen sollte, beginnt das Verfahren dann von neu?
Denn dann hätte ich auch A14, da ich es im Mai bekommen soll.

Mask

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Aufgrund einer zwingend zu übersendenden Konkurrentenmitteilung, die auf den Auswahlvermerk  hinweist.

Hier noch ein paar aktuelle zu den Beurteilungen und den Statusämtern:

Beziehen sich die Beurteilungen der Bewerber auf verschiedene
Statusämter, ist es zulässig und geboten, bei formal gleicher Bewertung die
Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt grundsätzlich als besser
anzusehen als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen
Konkurrenten (Bay. VGH, Beschluss vom 22.01.2018 – 3 CE 17.2440 -; VG
Gießen, Beschluss vom 08.10.2013 - 5 L 1274/13.GI -).

Beziehen sich dienstliche Beurteilungen konkurrierender Bewerber auf
unterschiedliche Statusämter, ist bei formal gleichlautenden Gesamturteilen
die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt grundsätzlich besser als
diejenige des für ein niedrigeres Statusamt beurteilten Konkurrenten.

Bei einem Unterschied von zwei Statusämtern, auch wenn der Beamte im
statushöheren Amt eine schlechtere Beurteilung aufweist, erscheint eine
vollständige Kompensation eines statusniedrigeren Beamten, auch mit um
einer Note besseren Beurteilung, nicht möglich.
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 04.
September 2018 – 12 B 43/18 –)

Grds. ist es wie Stromberg schon sagte, wenn man das Verfahren beamtenrechtlich sauber durchzieht, sind die Chancen für den A13er an den beiden A14ern vorbeizuziehen quasi nicht existent. Allerdings hat man wohl auch schon Pferde kotzen sehen, daher kann ein Versuch nicht schaden.


Versuch

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Danke.
D.h. den Mitbewerbern würde mitgeteilt, dass es ein a13er wird?

Und wie sieht es bei der Klage dann aus:
Die Konkurrenten gewinnen.
Geht es dann von vorne los - mit mir als A14 - oder 2ird dann bei zwischen den alten a14ern entschieden?

was_guckst_du

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...damit die A14er ihren individuellen Verfahrensanspruch überprüfen können, muss ihnen - ggfls. auf Nachfrage - auch bekannt sein, wer die Stelle bekommen soll...

...wenn dann ein Konkurrentenstreitverfahren gewonnen wird, wird das Auswahlverfahren neu aufgerollt...solltest du dann ebenfalls A14 haben, müssten dann ggfls. sogen. "Anlassbeurteilungen" durchgeführt werden...da deine A14 Tätigkeit aber nur zu einem kurzem Zeitraum beurteilt werden kann, dürfte die wesentliche Vergleichbarkeit weiterhin fraglich bleiben...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Danke

Wäre also eine Möglichkeit...mich will der SL ja unbedingt

was_guckst_du

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...ist das so, weil er dich will oder eher, weil er jemand anders verhindern will? 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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