Autor Thema: [Allg] Stufenfestsetzung - Spinne ich?  (Read 4019 times)

the majer

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[Allg] Stufenfestsetzung - Spinne ich?
« am: 06.06.2020 19:21 »
Hallo zusammen,

Ich bin 27.03 verbeamtet worden auf Probe. Ich wurde jetzt in der Stufe 1 eingeteilt.

Daran haperts momentan auch. Meiner Meinung nach stimmt diese Berechnung hinten und vorne nicht.

Warum wird mein unbefristeter mit voller Stundenzahl abgeschlossener Vertrag von 2018 bis 2020 nur mit 50 Prozent angerechnet? Warum wird der andere TVH Vertrag als Student mit 10 Stunden in der Woche mit 100 Prozent angerechnet? Sollten nicht auch 6 Monate vom Ref angerechnet werden? So wars zumindest im TVH damals.

Nach 2 Jahren kommt man doch in die nächste Stufe oder?

Anbei der Bescheid...




Vg
Philipp

« Last Edit: 07.06.2020 04:47 von Admin2 »

Tagelöhner

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Antw:Stufenfestsetzung - Spinne ich?
« Antwort #1 am: 06.06.2020 19:41 »
Wenn dieser Wisch wirklich Deine vorherigen Zeiten als Tarifbeschäftigter korrekt wiederspiegelt, wundert es mich eher, dass Du überhaupt verbeamtet wurdest.

Gibt es keine Vorgaben zur Erlangung der Laufbahnbefähigung im hessischen Beamtenrecht? Laufbahnbefähigungszeiten sind meines Wissens nach eher weniger/nicht für die Stufenfestsetzung beim Wechel in das Beamtenverhältnis anrechnungsfähig.

Wahrscheinlich führt der zunehmende Corona-Druck auf den hessischen Haushalt schon zu unkonventionellen Verbeamtungsmöglichkeiten um die Personalkosten kurz- und mittelfristig nach unten zu drücken  ;D