Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14  (Read 32671 times)

2strong

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Wenn dem so ist, weshalb fasst Du nicht mal beim RP nach?

Neuer12

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Sehe den Mehrwert nicht; außer, dass ich nerve

clarion

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Da Dich das Thema scheinbar sehr beschäftgt, könnte doch der Mehrwert sein, dass Du die Sache für Dich abhaken kannst oder eine Entscheidung treffen kannst, ob Du nun klagst oder es sein lässt?

Neuer12

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Noch gäbe es ja nix zu klagen ;)

Eukalyptus

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Offenbar hat das RP das 1.Verfahren abgebrochen, weil es der Schulleiter so wollte (hat den Schulleiter vielleicht sogar beraten was man tun könnte, um das gewünschte Einstellungsergebnis zu erzielen) und man keinen Anlass gesehen hat, sich dagegen zu stellen. Da steckte sicher nicht viel Herzblut (weder in die eine, noch die andere Richtung) des RP darin.

Das RP will vermutlich nur, dass alles flüssig läuft. Ob nun aus Sicht des RP ein (un)zufriedener Schulleiter oder ein durch längere, ggf. erfolgreiche Klage als hartnäckiges Hindernis erscheinender Stellenkandidat eine grössere Bedrohung des weiteren reibungslosen Ablaufs ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Neuer12

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Ja, bleibt interesant

Interessant auch, ob das RP weiß, dass es einen neuen a14er nicht so bewerten darf wie einen immer sehr gut beurteilten alten a14er oder ob es das sogar anders siehr

LogiJöw

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@Neuer12: Unabhängig von dem ganzen beamtenrechtlichen Kram frage ich mich gerade, wie Du dich in der Rolle als Abteilungsleiter siehst, wenn Du jetzt schon von so vielen Selbstzweifeln geplagt wirst. Wie willst Du denn vorgehen, wenn Du mal unangenehme Entscheidungen treffen musst ? Entweder willst Du die Stelle oder nicht, da gehört dann halt auch mal ein wenig Mut und Entscheidungsfreude dazu, auch anderen vermeintlich auf die Füße treten zu müssen.

2strong

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Interessant auch, ob das RP weiß, dass es einen neuen a14er nicht so bewerten darf wie einen immer sehr gut beurteilten alten a14er
Weshalb sollte ein "neuer a14er" nicht ebenso gut oder sogar besser beurteilt werden dürfen als ein "alter a14er"?

Neuer12

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@Neuer12: Unabhängig von dem ganzen beamtenrechtlichen Kram frage ich mich gerade, wie Du dich in der Rolle als Abteilungsleiter siehst, wenn Du jetzt schon von so vielen Selbstzweifeln geplagt wirst. Wie willst Du denn vorgehen, wenn Du mal unangenehme Entscheidungen treffen musst ? Entweder willst Du die Stelle oder nicht, da gehört dann halt auch mal ein wenig Mut und Entscheidungsfreude dazu, auch anderen vermeintlich auf die Füße treten zu müssen.
Habe ich nicht...nur weiß ich nicht, ob ich wirklich klagen würde...bin mir da noch nicht schlüssig

Neuer12

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Interessant auch, ob das RP weiß, dass es einen neuen a14er nicht so bewerten darf wie einen immer sehr gut beurteilten alten a14er
Weshalb sollte ein "neuer a14er" nicht ebenso gut oder sogar besser beurteilt werden dürfen als ein "alter a14er"?

Das hattest du doch mit dem Verweis auf verschiedene Urteile geschrieben, nachdem du zuvor gefragt hattest wie ich als a14er beurteilt wurde

2strong

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Bei gleicher aktueller Beurteilung in A 14 werden im Zweifel vorhergehende Beurteilungen heranzuziehen sein, und dann wirst Du von deinen sehr guten Noten im höheren Statusamt als die Kollegin profitieren. Sollten für Euch Beide demnächst neue Beurteilungen in A 14 erstellt werden, ist aber natürlich nicht ausgeschlossen, dass die Kollegin besser beurteilt wird als Du. Schließlich ist vorstellbar, dass man Dich weniger gut beurteilt, als in der Vergangenheit, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.

Neuer12

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Ich habe eine 1,0 in der Schullleiterbeurteilung.
Mitbewerberiin auch.

Bisher hatte ich verstanden, dass sie im Auswahlgespräch dann deutlich besser sein müsste...vgl. wie a13 zu a14.
Nun doch nicht?

clarion

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Ich kenne es so, dass bei gleicher Beurteilung das Auswahl Gespräch entscheidend ist und nicht die mehrere Jahre alte Vor-Beurteilungen.

Neuer12

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Hätte ich ursprünglich auch grsagt...
Aber 2strong hatte ich so verstanden:
Wenn gerade zu a14 befördert und dazu noch nach einer Neuausschreibung, zählt neue a14 wie a13. 
Macht irgendwie auch Sinn, denn sonst könnte man jedes Verfahren durch aussetzen und befördern so steuern wie man will und somit Vorschriften aushebeln.

2strong

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Ich habe eine 1,0 in der Schullleiterbeurteilung.
Mitbewerberiin auch.

Bisher hatte ich verstanden, dass sie im Auswahlgespräch dann deutlich besser sein müsste...vgl. wie a13 zu a14.
Nun doch nicht?
Doch, alles vollkommen richtig. Insofern sehe ich Dich grds. auch in einer nicht aussichtslosen Position. In der nächsten Beurteilungsrunde könnte man Dir aber eine schlechtere Note als 1,0 geben. Nur darauf wollte ich hinweisen.