Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14  (Read 32090 times)

Neuer12

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O.k. danke.

Ich hänge halt immer noch am folgenden Gedanken:
Das Verfahren ist nicht rechtskonform; man klagt dagegen und bekommt Recht.
Nun wird die Stelle neu ausgeschrieben und das RP setzt (laut meinen Beobachtungen) alles daran, dass gerade der Kläger NICHT die Stelle bekommt und auch zukünftig keine ähnliche. D.h. man schreckt potentielle Kläger ab.

was_guckst_du

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...wenn du im Klageverfahren Recht bekommst, wird das Auswahlverfahren neu aufgerollt nach den Bedingungen der ursprünglichen Aussschreibung...einfach mal so eben ganz neu ausschreiben geht nicht...dazu müsste das alte Ausschreibungsverfahren erst beendet werden...eine Rücknahme bedarf einer nachvollziehbaren sachlichen Begründung und ist als Entscheidung wieder gerichtlich überprüfbar...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Neuer12

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Aber es könnten sich neue bewerben?
Bzw. nochmals ein Gespräch stattfinden?

clarion

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Hallo,

wenn gerichtlich festgestellt würde, dass die Auswahlentscheidung nicht korrekt war, so muss der Auswahlprozess entweder unter Beachtung der Vorgaben des Gerichtes wieder aufgenommen und mit den bisherigen Bewerbern fortgeführt werden. Anderenfalls kann das Auswahlverfahren auch abgebrochen und ganz von vorne begonnen werden. Ein Abbruch "einfach so" ist nicht möglich, da braucht es einen triftigen Grund. Ich denke aber, dass allein der Zeitablauf (bis zur Gerichtsentscheidung vergehen Monate und Jahre evtl noch mit Revision etc.) einen triftigen Grund darstellt, das Auswahlverfahren neu beginnen zu lassen.

was_guckst_du

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...wobei diese Verfahren überwiegend im Eilverfahren entschieden werden...das sind dann wenige Wochen...eine Fortführung im Hauptsacheverfahren und der damit verbundenen Lahmlegung der Stellrnbesetzung will ja keiner..
Gruß aus "Tief im Westen"

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clarion

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Hallo,

ich habe es schon erlebt, dass eine Konkurrentenklage im Eilverfahren gescheitert ist, die Klägerin hat aber die Klage im Hauptsacheverfahren fortgeführt. Das Amt sich aber getraut, die Stelle trotz anhängiger Klage vor der Entscheidung in der Hauptsache zu besetzen.

In dem Fall ging es im Übrigen darum, dass es mehrere Bewerber für insgesamt zwei Stellen im gleichen Statusamt aber aus unterschiedlichen Bundesländern mit verschiedenen Beurteilungsmaßstäben gab. Die Klägerin hatte eigentlich die beste Beurteilung, kam aber im Gegensatz zu den beiden erfolgreichen Bewerbern aus einem Bundesland, in dem die Topnoten seinerzeit nicht durch Quoten gedeckelt waren. Zusätzlich gab es ein Assessmentcenter, in dem sie auch wohl die schlechtere Figur gemacht hat. Wie gesagt, ist das Amt auch im Hauptsacheverfahren "oben" geblieben.

Der Name der Klägerin ist im Übrigen in größere Kreise durchgesickert. Sie ist durch die Konkurrentenklage regelrecht "verbrannt".