Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14  (Read 32606 times)

Neuer12

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O.k.
Danke.
Das baut mich etwas auf.

Wieviel Noten müsste sie im Bewerbergespräch  besser sein um das auszugleichen?
im übrigen wird der susschreibungstext anders werden,
da die abteilungsleiterstellen an der Schule neu organisiert werden.

Aber es bleibt insgesamt dabei:
Wenn sie wollen, nehmen Sie meine Konkurrenten und ich muss klagen.
Und dadurch nehmen die mich ja auch nicht...

2strong

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Dafür gibt es keine eindeutigen Vorgaben. Besonders aussagekräftig dürfte das Ergebnis des Gesprächs nicht sein in Relation zu einer Beurteilungsnote.

Zm voreiligen Rückgriff auf das Hilfskriterium "weibliches Geschlecht" hat such auch mal das Nds. OVG mit Beschluss vom 21.12.2016, - 5 ME 151/16 - geäußert.

Merken solltest Du Dir auch VGH Bad.-Württ., Beschluss, 21.12.2011, - 4 S 2543/11. Danach ist ein Vorstellungsgespräch, anders als ein strukturiertes, bewertetes und dokumentiertes Auswahlgespräch, keine leistungsbezogene Erkenntnisquelle. Wenn das strukturierte Auswahlgespräch bei Euch formfehlerhaft durchgeführt wird, lässt es sich ggf. angreifen.

Neuer12

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Ich würde es schon als strukturiertes, bewertetes und dokumentiertes Auswahlgespräch bezeichnen.

Ändert das etwas?

Danke auf alle Fälle für die Hilfe :)

2strong

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Das ein solches geplant wird, nehme ich ebenfalls an, dass es formfehlerfrei durchgeführt wird ist der Ounkt, auf den ich anspiele.

Meld Dich mal, wenn es soweit ist. Dich rechtssicher zu übergehen, halte ich in der beschriebenen Konstellation für nicht ganz einfach.

Neuer12

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Danke. :)

Noch 2 Nachfragen:
1. wenn ich übergangen werde und klage und gewinne, ist es dann ein Pyrrhussieg? Denn dadurch bekomme ich die Stelle ja nicht und habe mir bestimmt keine Freunde gemacht.

2. da ein User es anders gesehen hatte und ich sehr verunsichert bin:
Was sind aus sucht des anderen Usern argune je, dass ich nun keine Chance habe?

clarion

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Hallo,

vor einer Klage kannst Du eine gerichtliche einstweilige Anordnung erwirken, dass die Stelle bis zu Klärung im Hauptsacheverfahren nicht besetzt werden darf. Ein Pyrrhussieg könnte es trotzdem werden. Das Arbeitsklima dürfte wohl belastet sein, wenn man eigentlich jemand anderes will und diese Person obendrein an der Schule bleibt.

2strong

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zu 1.
Das Klageverfahren hat der Kollege was_guckst_du ganz gut beschrieben. Ein Pyrrhussieg könnte es werden, wenn das Verfahren in der Folge erneut abgebrochen würde und Du bei einer anschließenden Ausschreibung stärkere Konkurrenz hättest als zuvor. Das setzt aber vorraus, dass es erstens nochmal einen solchen sachlichen Grund gibt (Eure Abteilungen sind ja gerade erst neu strukturiert worden) und zweitens stärkere Konkurrenz als zuvor (da Du als Oberrat bereits Spitzenbeurteilungen aufweist, müsste diese Konkurrenz z. B. in mehreren Bewertungskategorien bessere Teilnotenhaben ). Diese Voraussetzungen müssen aber erstmal vorliegen. Ich kann mir vorstellen, dass diese Situation an einer Schule mit beschränktem Bewerberkreis seltener eintritt als bei einer großen Verwaltungsbehörde.

zu 2.
Beim Überfliegen der Beiträge habe ich nicht gesehen, dass jemand eine andere Einschätzung getroffen hat. Wen meinst Du?

Neuer12

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Die Verschaffung des Bewährungsvorsprungs durch Übertragung der kommissarischen Leitung ist kritisch.
Die Note im Bewerbungsgespräch wäre nach Deiner Schilderung beim Konkurrenten klar besser.
calmac meinte ich.


Der SL meinte, er könne es sich gut mit mir vorstellen, aber er will eine Frau.
Und so wie es jetzt abläuft, denke ich, er spielt vll falsch.

Zum klageverfahren:
Das Gericht würde dann über die stellenbesetzung entscheiden, da sie sagen, dass ich besser geeignet bin und die Mitbewerbern nicht genommen werden darf?

Rückhalt vom Kollegium habe ich auf alle Fälle, da sowohl ein Personalrat als auch der alte Abteilungsleiter mir geraten haben, mich zu bewerben.

2strong

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Ah, tatsächlich. Die Einschätzung des Kollegen kann ich angesichts der referenzierten Rechtsprechung des BVerwG zur "Ausblendung" von Bewährungszeiten auf streitgegenständlichen Beförderungsdienstposten nicht nachvollziehen.

Zum Rückhalt des Kollegiums und Präferenzen der Schulleitung:
Ist alles ohne Belang. Ich erwarte zudem große Unerfahrenheit der Schulleitung in der Durchführung rechtskonformer Auswahlverfahren. Das spielt Dir eher in die Hände.

Zum Verfahren:
Stelle wird ausgeschrieben, Ihr bewerbt Euch Beide, nach Auswahlgespräch wird Dir mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Beförderungsdienstposten mit jemand anderem zu besetzen, Du erhebst fristgerecht Konkurrentenklage (einstweiliger Rechtschutz), das Verwaltungsgericht verbietet b. a. W. die Stellenbesetzung und stellt dann später die Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens fest, so dass das Auswahlverfahren erneut durchgeführt werden muss.

Sollte die Information über die beabsichtigte Stellenbesetzung mit einer anderen Person übrigens unterbleiben und die Kollegin einige Wochen nach Auswahlgespräch ganz unerwartet zum Sektfrühstück einladen, wurde Dein Anspruch auf einstweiligen Rechtschutz vereitelt. In der von Dir geschilderten Konstellation (kein eindeutiger Eignungsvorsprung der Konkurrentin) hättest Du dann Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen A 14 und A 15 - dauerhaft.
« Last Edit: 26.04.2020 10:52 von 2strong »

Neuer12

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Danke.

Dann würde das Auswahlverfahren zum 3. mal durchgeführt?
Das meinte ich mit pyrrhussieg...das bringt mir ja eigentlich nichts.

2strong

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Wenn das Gericht feststellt, dass die Auswahlentscheidung fehlerhaft war, kann sie durch die Schulleitung noch im laufenden Verfahren korrigiert werden - im Zweifel durch Übertragung des Beförderungsdienstpostens auf Deine Person.

Alternativ wird das Verfahren abgebrochen. Bei einer anschließend erneuten Durchführung (dann der dritten) wäre die Situation bei gleicher Bewerberlage wieder identisch, mit dem Vorteil, dass bereits gerichtlich festgestellt wäre, dass Du Vorzug vor der Konkurrentin genießt.

Je nach Verhältnis zur Schulleitung könnte ein im Vorfeld gegebener Hinweis auf einen beabsichtigten Konkurrentenstreit im Falle Deines Unterliegens die Schulleitung dazu disziplinieren, von der womöglich ungerechtfertigten Übergewichtung des Hilfskriteriums "weibliches Geschlecht" Abstand zu nehmen.

Neuer12

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Neuer12

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Noch eine Nachfrage.

Hat jemand eine Idee, wie man dem Regierungspräsidium durch die Blume klar machen könnte, dass ich mich wehre, wenn sie mich benachteiligen oder ist das ne blöde idee?

2strong

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Wenn Du keinen besonders guten Draht zur Bezirksregierung hast, so dass Du lancieren kannst, dass man von dort bereits die Schulleitung auf ein voraussichtlich rechtswidrige Verfahren bei Auswahl der Konkurrentin aufmerksam macht (und dass man sich dazu selbst bei besten Kontakten hinreißen lässt, erwarte ich eher nicht), würde ich davon eher Abstand nehmen und eher der Schulleitung unter Verweis auf die referenzierte Rechtsprechung deutlich machen, dass man sich seiner Position sehr sicher ist.

Andererseits kann man sich durch ein solches Vorgehen auch alles Verderben. Denn während ich grds. von einer eher  Laienhaften Verfahrensdurchführung ausgehen würde, könnte ein forsches Auftreten die Leitung bösgläubig machen. Und wenn die Leitung dann in der Folge besonders bedacht vorgeht, gestaltet man letztlich doch alles rechtssicher zugunsten der Kollegin.

Neuer12

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Nochmals danke.


Schwierig alles...have auch mit einer ehemaligen Kollegin an der Schule telefoniert.
Sie meint (ist im personalrat), was hier mit Intrige hintenrum gearbeitet werde, sei erschreckend.
Und das mit der Umstrukturierung natürlich vorgeschoben, um letztlich die Frau, die selbst nur ein Spielball sei, durchzudrücken.


Ich bin echt fassungslos.