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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14

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clarion:
Hallo,

vor einer Klage kannst Du eine gerichtliche einstweilige Anordnung erwirken, dass die Stelle bis zu Klärung im Hauptsacheverfahren nicht besetzt werden darf. Ein Pyrrhussieg könnte es trotzdem werden. Das Arbeitsklima dürfte wohl belastet sein, wenn man eigentlich jemand anderes will und diese Person obendrein an der Schule bleibt.

2strong:
zu 1.
Das Klageverfahren hat der Kollege was_guckst_du ganz gut beschrieben. Ein Pyrrhussieg könnte es werden, wenn das Verfahren in der Folge erneut abgebrochen würde und Du bei einer anschließenden Ausschreibung stärkere Konkurrenz hättest als zuvor. Das setzt aber vorraus, dass es erstens nochmal einen solchen sachlichen Grund gibt (Eure Abteilungen sind ja gerade erst neu strukturiert worden) und zweitens stärkere Konkurrenz als zuvor (da Du als Oberrat bereits Spitzenbeurteilungen aufweist, müsste diese Konkurrenz z. B. in mehreren Bewertungskategorien bessere Teilnotenhaben ). Diese Voraussetzungen müssen aber erstmal vorliegen. Ich kann mir vorstellen, dass diese Situation an einer Schule mit beschränktem Bewerberkreis seltener eintritt als bei einer großen Verwaltungsbehörde.

zu 2.
Beim Überfliegen der Beiträge habe ich nicht gesehen, dass jemand eine andere Einschätzung getroffen hat. Wen meinst Du?

Neuer12:

--- Zitat von: 2strong am 25.04.2020 17:09 ---Die Verschaffung des Bewährungsvorsprungs durch Übertragung der kommissarischen Leitung ist kritisch.
Die Note im Bewerbungsgespräch wäre nach Deiner Schilderung beim Konkurrenten klar besser.

--- End quote ---
calmac meinte ich.


Der SL meinte, er könne es sich gut mit mir vorstellen, aber er will eine Frau.
Und so wie es jetzt abläuft, denke ich, er spielt vll falsch.

Zum klageverfahren:
Das Gericht würde dann über die stellenbesetzung entscheiden, da sie sagen, dass ich besser geeignet bin und die Mitbewerbern nicht genommen werden darf?

Rückhalt vom Kollegium habe ich auf alle Fälle, da sowohl ein Personalrat als auch der alte Abteilungsleiter mir geraten haben, mich zu bewerben.

2strong:
Ah, tatsächlich. Die Einschätzung des Kollegen kann ich angesichts der referenzierten Rechtsprechung des BVerwG zur "Ausblendung" von Bewährungszeiten auf streitgegenständlichen Beförderungsdienstposten nicht nachvollziehen.

Zum Rückhalt des Kollegiums und Präferenzen der Schulleitung:
Ist alles ohne Belang. Ich erwarte zudem große Unerfahrenheit der Schulleitung in der Durchführung rechtskonformer Auswahlverfahren. Das spielt Dir eher in die Hände.

Zum Verfahren:
Stelle wird ausgeschrieben, Ihr bewerbt Euch Beide, nach Auswahlgespräch wird Dir mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Beförderungsdienstposten mit jemand anderem zu besetzen, Du erhebst fristgerecht Konkurrentenklage (einstweiliger Rechtschutz), das Verwaltungsgericht verbietet b. a. W. die Stellenbesetzung und stellt dann später die Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens fest, so dass das Auswahlverfahren erneut durchgeführt werden muss.

Sollte die Information über die beabsichtigte Stellenbesetzung mit einer anderen Person übrigens unterbleiben und die Kollegin einige Wochen nach Auswahlgespräch ganz unerwartet zum Sektfrühstück einladen, wurde Dein Anspruch auf einstweiligen Rechtschutz vereitelt. In der von Dir geschilderten Konstellation (kein eindeutiger Eignungsvorsprung der Konkurrentin) hättest Du dann Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen A 14 und A 15 - dauerhaft.

Neuer12:
Danke.

Dann würde das Auswahlverfahren zum 3. mal durchgeführt?
Das meinte ich mit pyrrhussieg...das bringt mir ja eigentlich nichts.

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