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[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14

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Neuer12:
Danke...
Aber das ist doch sch..., sorry

Und im Regierungspräsidium scheinen die von den Urteilen nichts zu wissen.
Denn die machen doch nicht so nen Aufriss, wenn es umsonst wäre.

Können die noch irgendetwas in der hinterhand haben?

Den SL freundlich auf die unveränderte Situation hinzuweisen bringt wahrscheinlich auch nix?

2strong:
An Deiner Stelle würde ich ihn sehr wohl auf die unveränderte Rechtslage hinweisen. Ob ich eine Klage androhen würde, wäre von meinen sonstigen beruflichen Perspektiven abhängig. Wenn das (nahezu) Deine letzte Chance auf einen Beförderungsposten ist, hast Du wenig zu verlieren.

Neuer12:
Aber wen und wie würdest du darauf hinweisen...finde das sehr schwierig.

Hätte bestimmt noch einige andere Chancen, aber die Stelle ist eigentlich meine Wunschstelle an meiner wunschschule

Neuer12:

--- Zitat von: 2strong am 25.04.2020 22:04 ---
--- Zitat von: calmac am 25.04.2020 22:00 ---ja

--- End quote ---
Nein, die kommissarische Leitung dürfte keinerlei Rolle spielen. Die längere "Standzeit" in A 14 ist ebenfalls nur von Bedeutung, wenn diese auch Niederschlag in Beurteilungen gefunden hat.

--- End quote ---

Kannst du mir für die längere standzeit bitte nochmal ein Urteil nennen?

Thx

2strong:
Es gibt kein Urteil, dass einer "Standzeit" entscheidende Bedeutung zumisst. Dass Du schon 100 Jahre auf A 14 hockt und die Kollegin erst gestern dahin befördert wurde, wirkt sich nicht aus. Auswirken wird sich dagegen die Tatsache, dass Du bereits als Oberrat beurteilt wurdest und die Konkurrentin lediglich als Rätin. Bei gleicher Gesamtnote ist Deine Leistung dann grds. stärker einzuschätzen.

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