Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14  (Read 32106 times)

Versuch

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Das weiß ich nicht. hoffe und denke aber, da er mich will.

BStromberg

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Danke

Wäre also eine Möglichkeit...mich will der SL ja unbedingt

NEIN, das ist keine erfolgversprechende Möglichkeit.

Wie Vorredner Spid angemerkt hat, ist selbst im Falle deiner hypothetischen Beförderung nach A14 der Mitstreiter immer noch im Vorteil, weil seine Beurteilung wohl einen wesentlich längeren Betrachtungszeitraum abdeckt und (nach gefestigter Rechtsprechung) dadurch einen deutlichen Vorrang in der Aussagekraft erhält ggü. einer Anlassbeurteilung für einen "Pseudo-Zeitraum" von z.B. bloß 6 Monaten.

Kurz und schmerzlos:

Abgestellt auf laufbahnrechtliche Dogmen darfst du in Anbetracht der Bewerberlage unverändert NICHT  genommen werden für den Posten (Bestenauslese)... wer da was "will" tut überhaupt nichts zur Sache.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

was_guckst_du

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..Spid war hier? ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

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..Spid war hier? ;)

Oweia... jetzt werde ich enthauptet  :o

was_guckst_du VS Spid

Das ist wie Wallace & Gromit bzw. Waldorf & Statler

....aber niemals in Personalunion.

mea culpa

Sorry Meister.
Kann Beitrag leider nicht mehr editieren.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

was_guckst_du

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...auf der einen Seite fühlte ich mich "gebauchpinselt", andererseits bin ich nicht schmerzfrei genug, um mich mit Spid verwechseln lassen zu wollen.. ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

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BeamterBR

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Antw:[Allg]
« Antwort #20 am: 16.01.2020 16:13 »
Was ist eigentlich relevant bei einer solchen Beurteilung? Das Statusamt des jeweiligen Beamten oder der ausgeübte Dienstposten?

Beispiel:

Ein A10 Beamter wurde auf einen A12er Posten gesetzt und führt diese entsprechenden Tätigkeiten aus. Die landesgesetzlichen Regelungen lassen dies zu. Er arbeitet dort und erhält nach 2 Jahren eine 1,0 Bewertung.

Er bewirbt sich auf einen einen A13 Dienstposten. Sein Konkurrent besetzt einen A12 Dienstposten und führt ein Statusamt A12. Er hat in der letzten Bewertung eine 2,0 bekommen.

Ist der A10 Beamte mit seiner 1,0 Note zunächst formell besser oder wird er als A10er gesehen bei der Beurteilung?

Hain

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Moin,

das Statusamt entscheidet zB https://openjur.de/u/713061.html

Grüße
Hain

rudihus

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Guten Morgen,

interessante Diskussion....
Jetzt habe ich folgende Frage dazu. Identische Ausgangslage, nur mit einer einzigen Änderung.
Angenommen der A14er ist gar kein Beamter, sondern ein vergleichbar eingruppierter Tarifbeschäftigte. Gilt dann dasselbe? Ist der höher eingestufte Tarifbeschäftigte dem niedriger eingestuften A13er Beamten ebenfalls vorzuziehen?

Grüße

was_guckst_du

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..die Frage ist hier, ob es ein vergleichbares Beurteilungssystem gibt...
Gruß aus "Tief im Westen"

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clarion

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Da käme es auf die Ausschreibung an. Nicht alle Ausschreibungen sind für TB geöffnet.

rudihus

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bei gleichem Beurteilungssystem und Ausschreibung für beide Personengruppen

Versuch

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Vom Bezirkspersonalrat hat man mir nun gesagt, dass ich durchaus Chancen hätte, wenn ich im Bewerbergespräch eine 1,0 bekomme und die Mitbewerber eine 2,0.
Das würde A14 ausstechen.
Zudem ist es von Vorteil eine Frau zu sein.

BStromberg

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Vom Bezirkspersonalrat hat man mir nun gesagt, dass ich durchaus Chancen hätte, wenn ich im Bewerbergespräch eine 1,0 bekomme und die Mitbewerber eine 2,0.
Das würde A14 ausstechen.
Zudem ist es von Vorteil eine Frau zu sein.

Zum ersten Statement:

Mal wieder typisches "Personalrats-Geschwafel", das in dieser Pauschalität nichtsaussagend ist! Die stg. RS misst der LB eine erhebliche Bedeutung bzw. Präjudizierung bei, durch die das Bewerbungsgespräch von der Wertigkeit als Entscheidungsgrundlage deutlich zurückgedrängt wird. Notendifferenz 1 und 2 in der Vorstellung würde die vorgenannten Differenzen gewiss nicht egalisieren können. Bei "sehr gut" VS "befriedigend" wäre ggf. ein genauerer Blick notwendig!

Zur Frauenquote:

Bla bla.  :D

Dieser Strohhalm kommt bei einer rechtskonformen Besetzung nur dann zum Zuge, wenn in einem analytischen bzw. mathematisch auswertbaren Ergebnis absolute Gleichwertigkeit in den entscheidungserheblichen Faktoren gegeben wäre. Das ist (in einem sauberen Verfahren) aber bloße Theorie.

Dass es anders gelebt wird, weiß ich selbst, aber dass hier Personalvertreter und Gleichstellungsbeauftragte in den Auswahlgremien regelmäßig schon sehr früh mit dem "Argument Frau" um die Ecke kommen, lässt mich manchmal erschaudern. Ich verweise dann regelmäßig darauf, dass diese Teilnehmer bloß beratende Rollen haben und außerdem alles rechtlich sauber ablaufen sollte, weswegen die Frage einer designierten Frauenförderung nach LBG & Co. auch erst ganz am Ende eines Auswahlprozesses UNTER UMSTÄNDEN zu tragen kommen könnte, gewiss aber nicht als Forderung zum Einstieg in die Bewertung der Bewerberleistung.

Unbeschadet dessen:

Gehen Sie frisch, kreativ und engagiert in Ihre Auswahlrunde
und überzeugen mit Ihrer Persönlichkeit. Das ist die einzige Chance.
Sie müssen das Gremium sowohl fachlich, vor allem aber auch menschlich vom Stuhl reißen,
um die schmalen Restchancen zu nutzen. Viel Erfolg dabei!!!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

WasDennNun

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Und da kann der SL nix machen?
Er will die anderen ja nicht.
ist halt Bestenauslese, da geht es nicht um wollen oder sinnvoll oder persönliche Eignung.

Versuch

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Gespräch war schon...Aussage von Bezirkspersonalrat Jam hinterher