Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14  (Read 32100 times)

RsQ

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ist halt Bestenauslese, da geht es nicht um wollen oder sinnvoll oder persönliche Eignung.

Wir wissen doch aber alle, dass nicht immer der objektiv Beste eine Stelle besetzen darf.

Neuer12

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Ich habe ein ähnliches Problem:

Ich - A 14 -habe mich auf eine A  15-Stelle beworben.
Meine Mitbewerberin ist A13 und der Schulleiter will eine Frau.

Nun sollte sie eigentlich keine Chance haben; angeblich wurde das Verfahren nun ausgesetzt und die Konkurrentin soll wohl im Mai oder Juni eine A 14 Stelle erhalten.
Das Bewerbergespräch hat bereits vor Monaten stattgefunden.

Kann man das so machen?
Kann man etwas rechtlich dagegen machen?

2strong

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Was bedeutet "Aussetzung"?

was_guckst_du

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...bedeutet, man entscheidet taktisch erst, bis die Konkurrentin auch A14 Tätigkeit ausübt, da sie sonst (auch als Frau) keine Chance hat... ;) 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

RsQ

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der Schulleiter will eine Frau.

Man weiß ja, wie Besetzungsverfahren immer mal wieder faktisch ablaufen. Trotzdem ist Deutschland ja keine Bananenrepublik ... gibt es keinen Weg, einen solchen individuellen "Wunsch" auf formellem Weg zu vereiteln?

was_guckst_du

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...es gibt hier den Weg über die unterschiedliche Qualität (auch hinsichtlich der unterschiedlichen Dauer der ausgeübten A14 Tätigkeit) der beurteilungen...die sind bei der Auswahl bei Beamten ja das "nonplusultra"...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Neuer12

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Das bedeutet, sie hätte auch mit A14 keine Chance, wenn ich vom SL eine 1,0 erhalte?

Und wenn es anders entschieden würde, müsste man aber klagen?
Und was kommt dann bei einer erfolgreichen Klage raus?

2strong

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...bedeutet, man entscheidet taktisch erst, bis die Konkurrentin auch A14 Tätigkeit ausübt, da sie sonst (auch als Frau) keine Chance hat... ;) 8)
Das hilft ja nicht weiter. Ich frage schließlich nicht ohne Grund. Wenn das Verfahren zulässig aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt erneut initiiert wird, kommt es auf die Bedingungen des dann erfolgenden Auswahlverfahrens an. Hingegen ist ein Schlichtes Abwarten innerhalb eines bestehenden Verfahrens bis zu einem Zeitpunkt, an dem die favorisierte Konkurrentin einen formalen Nachteil ausgleicht, klar rechtswidrig.

mmp

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Das Verfahren wurde (hoffentlich) aufgrund der aktuellen Corona-Lage ausgesetzt. Zumindest wurden unsere Auswahlverfahren aus diesem Grund bis auf Weiteres ausgesetzt.
An Deiner Stelle würde ich mich nach dem Grund der Aussetzung erkundigen. Am besten - wie fast immer - schriftlich.
Grüße

Neuer12

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Nein.
Mein Schulleiter wurde schon davor drüber informiert.

Bei meiner Nachfrage wie es weiter geht, wurde jedoch nichts davon erwähnt... angeblich bekomme ich bald die Note des Gesprächs und danach die Entscheidung.

mmp

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Fragen Sie schriftlich nach, am besten auch mal beim Personalrat.

2strong

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Nein.
Mein Schulleiter wurde schon davor drüber informiert.

Bei meiner Nachfrage wie es weiter geht, wurde jedoch nichts davon erwähnt... angeblich bekomme ich bald die Note des Gesprächs und danach die Entscheidung.

Die Auswahlentscheidung soll ausschließlich auf Basis eines Gesprächs erfolgen?

Neuer12

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Nein, auch nach der Beurteilung.
Da hätte ich eine 1,0

2strong

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Nein, auch nach der Beurteilung.
Da hätte ich eine 1,0
Und die Kollegin?

Neuer12

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Weiß ich nicht.

Gehe aber auch von 1,0 aus.

Ist das wichtig?
Ich bin ja in der höheren Besoldungsstufe.