Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14  (Read 32129 times)

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Konstitutive Merkmale sind solche Merkmale, die zwingend erfüllt werden müssen. Allgemein ist ein einschlägiger Studienabschluss z. B. ein solches konstitutives Anforderungsmerkmal.

Vorteilskriterien sind Anforderungen, die nicht zwingend erfüllt sein müssen, die jedoch, sofern sie - zusätzlich zu den zwingenden (konstitutiven) Anforderungen - erfüllt werden, einen Vorteil bei der Bewerberauswahl bedeuten. Allgemeine Beispiele dafür sind Fremdsprachenkenntnisse oder (erste) Führungserfahrung.

"Fundierte Unterrichterfahrung" ist keine in zeitlicher Hinsicht definierte Dauer an Erfahrung. Einschlägige Rechtsprechung dazu gibt es nicht. Ein Praktikum ist sicherlich nicht ausreichend und im Zweifel würde ich an Deiner Stelle auch damit argumentieren, dass fundierte Erfahrung jedenfalls keine Erfahrung sein kann, die hinter eines einzigen Schuljahres zurückbleibt. Dafür spricht auch einiges, wenn man mit den an die Funktion geknüpften Aufgaben denkt, die teilweise sicherlich nur ein oder zwei Mal pro Schuljahr zu erledigen sind. Ob das ein Verwaltungsgericht aber ebenso auslegt, ist zumindest nicht garantiert.

Neuer12

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Mir wäre ja am liebsten, ich müsste nicht vor Gericht und es würde alles fair verlaufen

clarion

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Aus der Ferne betrachtet, wird aber nicht fair gespielt. Ohne Dir rechtlichen Rat zu holen, wirst Du dem hier geschilderten Sachverhalt zufolge wohl nicht zum Zuge kommen.

Eine Ausschreibung aufzuheben, mal eben die Kollegin befördern und sofort eine neue Ausschreibung heraus zu bringen, die so formuliert ist, dass die just erfolgte Beförderung der Kollegin vorteilhaft ist, hat m.M. nach ein arges Geschmäckle.

Es könnte natürlich sein, dass mit der Ausschreibung gehofft wird, dass Du Dich entmutigen lässt und Dich nicht bewirbst. Dem Schulleiter könnte eine neue Bewerbung deinerseits mächtig unangenehm sein.

Neuer12

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Ja, scheint leider so.

Nach Aussage einer erfahrenen Personalrätin kann es so nicht sein, da sie auch davor problemlos die Kollegin hätten nehmen können, wenn gewollt.
Das kann man laut ihr immer hinbekommen.

was_guckst_du

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...man kann Alles hinbekommen, wenn sich keiner rührt (klagt)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Neuer12

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Hatte das Gespräch mit dem SL:

Es stecke viel Arbeit in der Idee der Umstrukturierung und in diesen neuen Strukturen. Er kann sich eine Zusammenarbeit mit mir nur schwer vorstellen. Begründen warum kann er es aber nicht und er muss das auch nicht begründen.

clarion

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Hallo, das war ja offensichtlich, dass de SL Dich nicht will. Ich fürchte, Du musst Dich entscheiden, ob Du nun mit harten Bandagen und offensiv heran gehen willst oder ob Du auf eine andere Gelegenheit warten möchtest.

Neuer12

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So sehe och es auch...ich bin nur menschlich extrem enttäuscht, da ich immer gut und ich dachte vertrauensvoll mit ihm ausgekommen bin...und dann nicht den Mumm zu haben Gründe zu nennen, mscht mich sehr nachdenklich

clarion

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Vermutlich hat der SL keine zitierfähige Gründe. Das könnte aber auch bedeuten, dass er sich der Sache nicht sicher  ist und versucht zu verhindern, dass Du Dich bewirbst.

Auch wenn Du Dich erfolgreich bewerben solltest, ist die Zusammenarbeit mit diesem SL vermutlich schwierig😕

Neuer12

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Wahrscheinlich von seiner Seite aus.

Ich finde das, aufgrund der vergangenen Zusammenarbeit, sehr schade.

was_guckst_du

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...wenn du dich nicht wehrst, weiß man aber auch, dass "man es mit dir machen kann"...das bedeutet für deine Zukunft auch nichts Gutes...

...wenn du dich wehrst, tritts du niemanden vors Schienbein, sondern nimmst nur deine Rechte wahr...


Gruß aus "Tief im Westen"

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2strong

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Ich würde mir an Deiner Stelle gründlich überlegen, was es zu verlieren gibt. Für mich klingt die geschilderte Situation nicht danach, dass Du an dieser Schule noch große Beförderungschancen hast. Insofern vergibt man sich mit einer Klage auch nichts.

Neuer12

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Ich muss ka (noch) nicht klagen, da nun erst mal das auswahlgespräch am RP absteht.

Ich bin ja auch derzeit nicht an dieser schule...
Die Frage wäre, ob man sich es bei einer Klage halt mit dem rp Verdirbt.

2strong

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Hat das RP Einfluss auf Deine dienstlichen Beurteilungen?

Neuer12

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Das RP entscheidet alleine.

Man sagt sich, dass es aber eigentlich nie gegen den SL entscheidet.

Die Frage wäre, warum das RP das 1. Verfahren abgebrochen hat.
Was ist jetzt der Vorteil im neuen Verfahren?