Autor Thema: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14  (Read 57968 times)

2strong

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Hätte ich ursprünglich auch grsagt...
Aber 2strong hatte ich so verstanden:
Wenn gerade zu a14 befördert und dazu noch nach einer Neuausschreibung, zählt neue a14 wie a13. 
Nein. Eine Beurteilung als Oberrat ist eine Beurteilung als Oberrat. Ob man erst gestern in dieses Amt befördert wurde oder schon zehn Jahre darin "wartet", spielt keine Rolle.

Sollte in Deinem Fall bei Notengleichstand in A 14 statt der Vornoten (die bei Dir ja wohl besser sind) ein Auswahlgespräch über die Beförderung zur Abteilungsleitung entscheiden, würde ich mir nochmal die einschlägige Rechtsprechung für Dich ansehen. Da ein Auswahlgespräch nur eine Momentaufnahme darstellt im Gegensatz zu einer Beurteilung, die einen längeren Leistungszeitraum berücksichtigt, könnte das ein Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Konkurrentenstreit darstellen.

Im Übrigen sehe ich es ebenso wie Eukalyptus.

Neuer12

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Gibt vor dem Gespräch von meinem Schulleiter keine neue Beurteilung.

Die alte zählt ein Jahr, ist also noch gültig.

2strong

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Dann solltest Du bei der Ausschreibung in den Clinch gehen.

Neuer12

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O.k.
Danke

Ich warte mal das Ergebnis ab...
Ich Frage mich halt nur, was es mir bim Endeffekt bringen würde...
Denn mich dann nehmen wird das rp dann höchstwahrscheinlich auch nach einem clinch nicht.

Es wird eher berichtet, dass sie nachtragend seien.

2strong

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Was es bringen kann, solltest Du von den Umständen abhängig machen, die im Entscheidungszeitpunkt vorliegen. Zunächst solltest Du Dich bewerben und abwarten, was passiert. Wenn es Neuigkeiten gibt, meld' Dich sofort und dann gucken wir weiter.

Neuer12

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So bin ich verfahren :)

Danke schon mal.

was_guckst_du

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Ich kenne es so, dass bei gleicher Beurteilung das Auswahl Gespräch entscheidend ist und nicht die mehrere Jahre alte Vor-Beurteilungen.

...das ist ja der Knackpunkt...

...zu einem (entscheidenden) Auswahlgespräch darf es erst kommen, wenn die Beurteilungen im Wesentlichen gleich sind...um zu einer punktgenauen Vergleichbarkeit zu kommen, müssen die Beurteilungen bis ins Kleinste ausdifferenziert werden - ggfls. auch unter Hinzunahme früherer Beurteilungen...da kann auch schon mal die längere Standzeit im letzten Statusamt entscheidend sein...

...das ist Stand der Rechtsprechung
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Neuer12

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Danke.

Beim 2. mal kam es aber trotzuntwrschiedlicher statusämter zum Auswahlgespräch.
Und in die Entscheidung fließen dann beide (fast) gleichwertig ein.
Das ist im übrigen meines Wissens immer so in bw

2strong

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Dass es zum Gespräch kam, ist grds. nicht zu beanstanden, aber es wäre im Zweifel tatsächlich unnötig. Dass die Praxis in baden-württembergischen Schulen so ist, wie Du es beschreibst, kann sein, hat aber keine Aussagekraft bzgl. der Rechtmäßigkeit. Rechtswidrige Auswahlverfahren sind allgegenwärtig.

Neuer12

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O.k.
Danke

...
Gut zu wissen :)

Gibt es da auch wieder Urteile zu?

was_guckst_du

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Rechtswidrige Auswahlverfahren sind allgegenwärtig.

...das stimmt...

...in einem entsprechendem Seminar stellte der Dozent die Behauptung auf, dass im öD seiner Einschätzung nach ein weit überwiegender Teil der Auswahlverfahren/Entscheidungen nicht rechtssicher seien...
Gruß aus "Tief im Westen"

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2strong

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Gibt es da auch wieder Urteile zu?
Klar, nur dadurch wird einem das ja bekannt. Aber die beziehen sich (bisher noch) nicht auf den Schuldienst in BW  ;)

was_guckst_du

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...kann durchaus sein, dass der Schuldienst BW bislang sein "eigenes Süppchen" kocht, weil er noch nicht durch eine erfolgreiche Klage "auf Spur" gebracht wurde...also bisher nach dem Prinzip "wo kein Klager, da kein Richter" verfahren wird...

...bei Beförderungen oder der Vergabe von höherwertigen Stellen macht es keinen Unterschied, ob der Beamte Lehrer ist oder sonstwie beim Land oder der Kommune etc. beschäftigt ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Neuer12

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D.h. die Urteile bringen mir nichts im Ernstfall?

Bzw. Das RP weiß nichts davon, da keiner klagt?

2strong

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Die Urteile bringen insofern sehr viel, als dass sie aufzeigen, welche Anforderungen die Rechtsprechung an Auswahlverfahren stellt. Nun könnte man ja annehmen, dass Auswahlverfahren regelmäßig rechtskonform durchgeführt werden, da die Anforderungen ja bekannt und relativ eindeutig sind. Dem ist aber offenkundig nicht der Fall, sonst gäbe es nicht so viele erfolgreiche Klagen. Auch die Tatsache, dass mit dem RP ein Akteur am Verfahren beteiligt ist, der über hinreichende Ressourcen verfügen dürfte, um solche Verfahren rechtssicher durchzuführen, ändert daran nichts. Rechtswidrige Auswahlverfahren werden auf allen Verwaltungsebenen von allen Arten von Behörden aller Größenordnungen regelmäßig durchgeführt.