Die Urteile bringen insofern sehr viel, als dass sie aufzeigen, welche Anforderungen die Rechtsprechung an Auswahlverfahren stellt. Nun könnte man ja annehmen, dass Auswahlverfahren regelmäßig rechtskonform durchgeführt werden, da die Anforderungen ja bekannt und relativ eindeutig sind. Dem ist aber offenkundig nicht der Fall, sonst gäbe es nicht so viele erfolgreiche Klagen. Auch die Tatsache, dass mit dem RP ein Akteur am Verfahren beteiligt ist, der über hinreichende Ressourcen verfügen dürfte, um solche Verfahren rechtssicher durchzuführen, ändert daran nichts. Rechtswidrige Auswahlverfahren werden auf allen Verwaltungsebenen von allen Arten von Behörden aller Größenordnungen regelmäßig durchgeführt.