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Betriebswirt Anerkennung

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Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Spid am 31.01.2020 11:18 ---Der DQR spiegelt in keinster Weise die Realität wider. Er ist bestenfalls eine Interpretation derselben durch Personen und Institutionen, deren diesbezügliche Meinung keinerlei Relevanz entfaltet, weil sie Entscheidungsträgern schlicht völlig egal ist.

--- End quote ---

Ich sagte ja bereits, dass die aktuell maßgeblichen Entscheidungsträger bald abtreten. Und ich wette, dass die dann folgenden Entscheidungsträger andere, man könnte auch sagen zeitgemäße Ansichten vertreten. Bei Privatunternehmen wird dies schneller geschehen, als in dem durch überwiegend innovationsarmen Juristen gesteuerten Mikrokosmos des öffentlichen Dienstes

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 31.01.2020 11:24 ---Bleiben wir praktisch:

Abiturient (19) macht Ausbildung zum VwFA. Oh Wunder mit guten Noten. Im DIREKTEN Anschluss (mit 22) macht er neben den ersten Berufserfahrungen mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 5  zwei Jahre lang einen "Betriebswirt VWA" dienstags, donnerstags und samstags Abends, auf seine Kosten. Respekt.

Aber: welche Kompetenzen hat er in Bezug auf Tätigkeiten EG 9b aufwärts erworben ? Dann ist er mit 24 "fertiger Betriebswirt (VWA)" und hat -bei gutmütigen Hochschulen- endlich eine Hochschulzugangsberechtigung und kann den Bachelor in Public Management machen.... ach, hätte er ja mit 19 gleich machen können (Abitur !)... eben... 5 Jahre verschenkt...

und ganz persönlich -aus Erfahrung- : ja, es gibt den oder die eine oder andere, die tatsächlich auf diesem Weg die nötigen Kompetenzen erwerben kann und hat. Das führt aber nicht dazu, dass man strukturell davon ausgehen sollte, dass das so ist. Beim Bachelor ist es andersherum. Strukturell passt das, aber es gibt einzelne Loser.

--- End quote ---

Es gibt nicht eine deutsche Hochschule die, die benannten Weiterbildung, nicht als Hochschulzugangsberechtigung akzeptiert. Oftmals rechnen sowohl staatlich als auch private Hochschulen div. Vorleistungen aus außer hochschulisch erbrachten Leistungen an. Beispielhaft bekommt ein staatlich geprüfter Betriebswirt oftmals bis zu 90CP angerechnet, weil die jeweilige Prüfungsordnung der Hochschule sogar von einer Gleichartigkeit (nicht nur Gleichwertigkeit) der erbrachten Leistungen in Fächern der Weiterbildung in Bezug auf ein bestimmtes Modul des Hochschulstudiums ausgeht. Es werden nicht alle Fächer der Weiterbildung angerechnet, weil diese dann nicht gleichartig sind, aber eben immer noch gleichwertig. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass ein Weiterbildungsabschluss gleichwertig zu einem Bachelorstudium ist. Die Entscheidungsträger von heute haben meist selber einen universitären Hintergrund und tun sich mit der Akzeptanz naturgemäß noch schwer.

Dienstbeflissen:
Die Studienanfängerquote liegt heute bei über 60% und die Absolventenquote bei etwa 40%. OECD-weit liegen die Quoten sogar nochmal 10% höher. So gut wie jeder kann heute ein Studium beginnen und abschließen. Sich etwas auf seinen akademischen Abschluss einzubilden und gar zu behaupten, dass andere Bildungswege nicht in Entgeltgruppen >9 oder den gehobenen Dient führen sollen u.a. wegen vorgeworfener fehlender Verwendungsbreite, ist mal sowas von gestern.

Spid:
Wenn jeder ein Studium anfangen und abschließen könnte, warum sollte man dann überhaupt etwas in jeder Hinsicht minderwertigeres als ebenbürtig akzeptieren?

Dienstbeflissen:
Ein Weiterbildungsabschluss ist eben nicht in jeder Hinsicht minderwertiger als ein Bachelorabschluss. Man könnte sämtliche Weiterbildungsabschlüsse oder Berufe auch einfach akademisieren (Beispiel Hebammen), wie es in vielen anderen Ländern schon längst Usus ist. Dies würde jedoch an den erworbenen Kompetenzen nichts ändern, an den Zugangsberechtigungen zu Laubahnen etc. jedoch, unverständlicherweise, schon. Und genau das zeigt der DQR, auch wenn dies einige schockieren und andere empören mag.

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