Autor Thema: Betriebswirt Anerkennung  (Read 18884 times)

Spid

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Antw:Betriebswirt Anerkennung
« Antwort #45 am: 06.02.2020 07:42 »
Auch andere Studienabschlüsse führen nicht zur Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppen E5-E9a bedarf es entweder einer der auszuübenden Tätigkeit entsprechenden Berufsausbildung oder einer ersten Prüfung. Beides stellen Studienabschlüsse nicht dar.

c4r0

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Antw:Betriebswirt Anerkennung
« Antwort #46 am: 06.02.2020 08:21 »
Also mit Prüfungspflicht ist die Laufbahnbefähigung gemeint ja?

Spid

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Antw:Betriebswirt Anerkennung
« Antwort #47 am: 06.02.2020 08:26 »
Nein. Das ist Beamtengedöns. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ergibt sich aus Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO VKA.

c4r0

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Antw:Betriebswirt Anerkennung
« Antwort #48 am: 06.02.2020 08:51 »
Achso, ok :)
Und wo ist dann der Unterschied beim ALI bzw. ALII? Also warum erfüllen diese Lehrgänge die Pflicht?

Entschuldigung wenn ich so doof frage, aber so hat mir das bisher noch niemand erklärt. Es hieß mir gegenüber immer, um für Stellen ab E9b aufwärts berücksichtigt werden zu können, genügt ein Bachelorabschluss.

Spid

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Antw:Betriebswirt Anerkennung
« Antwort #49 am: 06.02.2020 09:11 »
Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Zudem erfüllt ein der auszuübenden Tätigkeit entsprechender Bachelorabschluß ja die Ausbildungs- und Prüfungspflicht für die Entgeltgruppen E9b-E12. Die Lehrgänge mit abschließender Erster bzw. Zweiter Prüfung erfüllen die jeweilige Ausbildungs- und Prüfungspflicht jedenfalls, da das in der genannten Vorbemerkung so festgelegt ist.

c4r0

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Antw:Betriebswirt Anerkennung
« Antwort #50 am: 06.02.2020 09:58 »
Ah, ok, verstanden :)
Vielen Dank für die Erläuterungen.