Es sind nunmal zwei völlig voneinander unabhängige Vorgänge - weshalb es zwar von Zeit zu Zeit Ausschreibungen gibt, die einzelne Begrifflichkeiten der jeweiligen EGO aufgreifen, ebenso solche die ohne formale Voraussetzung auskommen oder ganz andere Voraussetzungen definieren. Hier hat der AG explizit einen Master verlangt, offenbar sogar alternativlos. Diese Forderung steht ihm frei. Ob er andere Abschlüsse überhaupt berücksichtigen darf, ist bei einem öffentlichen AG bereits fraglich. Wenn er das tun dürfte, gäbe es keine Verpflichtung für ihn, den Magister als gleichwertig zu betrachten. Ich täte es nicht. Die meisten Personaler, die ich kenne, auch nicht. In dieser Auffassung liegt übrigens auch die tarifliche Regelung beim Bund zur Eingruppierung begründet. Und im TV-H. Bis vor knapp 3 Wochen übrigens auch noch im TV-L.