Autor Thema: Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung  (Read 9498 times)

RsQ

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In einer für mich interessanten Ausschreibung heißt es:

Zitat
Voraussetzung für die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes ist ein mit einem Mastergrad abge­schlossenes Studium [...]

Ich war in einem der letzten Magister-Jahrgänge (und meine Fächer passen 1:1 auf die Ausschreibung). Üblicherweise werden diese Abschlüsse ja als gleichwertig betrachtet. Kann ich davon ausgehen, dass das flächendeckend so bekannt ist und gehandhabt wird? Oder besteht die Gefahr, dass jemand auf Personaler-Seite keinen Haken hinter dem "richtigen" Uni-Abschluss macht?

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #1 am: 19.01.2020 13:25 »
Naja, den Magister habe ich nie als ernsthaften Studienabschluss betrachtet, sondern eher als eine Wundertüte, in der alles drin sein kann. Wer an einer Uni seinen Magister gemacht hat, die auch geistes- und sozialwissenschaftliche Diplomstudiengänge anbot oder gar seinen Magister in einem klassischen Diplomfach abgelegt hat, wird von mir nur in Betracht gezogen, wenn das Anschreiben einen großartigen Intellekt und fachliche Tiefe vermuten ließe.

RsQ

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #2 am: 19.01.2020 13:30 »
... wenn das Anschreiben einen großartigen Intellekt und fachliche Tiefe vermuten ließe.

Da kann ich ja guter Dinge sein.  8) ;)

Aber mal im Ernst: Weiß jemand, wie es "im Alltag" gehandhabt wird?

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #3 am: 19.01.2020 14:07 »
Ich denke, daß in der Realität nicht wenige Personalverantwortliche mein Werturteil zu Magisterabschlüssen teilen. Ich würde ihn mit seinen drei Scheinen plus Magisterarbeit nicht als annähernd gleichwertig zum Master mit seinen studienbegleitenden Prüfungen sehen.

clarion

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #4 am: 19.01.2020 14:15 »
Versuch macht klug. Wenn die Fähigkeit her 1:1 passen, würde mich das nicht von einer Bewerbung abhalte, zumal der Magister ein vollwertiger akademischer Abschluss ist.

nichts_tun

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #5 am: 19.01.2020 15:26 »
Ich denke, daß in der Realität nicht wenige Personalverantwortliche mein Werturteil zu Magisterabschlüssen teilen. Ich würde ihn mit seinen drei Scheinen plus Magisterarbeit nicht als annähernd gleichwertig zum Master mit seinen studienbegleitenden Prüfungen sehen.

Der Magister stellt einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss dar und ist daher mit einem Masterabschluss gleichwertig. Dass du ein anderes Werturteil dazu hast, ändert daran erst einmal nichts.

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #6 am: 19.01.2020 17:13 »
Mal abgesehen davon, daß das beim Bund (siehe §7 Abs. TV-EntgO Bund) schlicht nicht der Fall ist und im TV-L auch erst seit weniger als 3 Wochen, ist das zwar für die Eingruppierung zutreffend, für die Einstellung aber völlig unbeachtlich.

nichts_tun

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #7 am: 19.01.2020 20:55 »
Dem TE ging es ja darum, ob der Magister als "richtiger Abschluss" anerkannt wird. Und per se - bis auf die Einschränkungen beim Bund - ist der Magister gleichrangig.

Ob der Magister-Abschluss für das konkrete Besetzungsverfahren zutreffend ist, mögen die dortigen Personalsachbearbeiter entscheiden. Ich würde den Abschluss zulassen.

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #8 am: 19.01.2020 21:02 »
Wie bereits ausgeführt sind tarifliche Eingruppierungsvorschriften für die Einstellung und dafür formulierte Voraussetzungen unbeachtlich. Es gibt für die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen keine verbindliche Norm. Deren Wert und Unwert liegt im Ermessen des AG.

nichts_tun

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #9 am: 19.01.2020 21:11 »
Ja, schon klar. Sinnvoll ist ja, wenn Ausschreibung und Eingruppierung einhergehen. Aufgrund der nicht verhandenen Norm, halte ich die Eingruppierungsvorschriften als Anhaltspunkt für sinnvoll, jedenfalls zielführender als diese DQR-Niveaus.


Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #10 am: 19.01.2020 21:27 »
Es sind nunmal zwei völlig voneinander unabhängige Vorgänge - weshalb es zwar von Zeit zu Zeit Ausschreibungen gibt, die einzelne Begrifflichkeiten der jeweiligen EGO aufgreifen, ebenso solche die ohne formale Voraussetzung auskommen oder ganz andere Voraussetzungen definieren. Hier hat der AG explizit einen Master verlangt, offenbar sogar alternativlos. Diese Forderung steht ihm frei. Ob er andere Abschlüsse überhaupt berücksichtigen darf, ist bei einem öffentlichen AG bereits fraglich. Wenn er das tun dürfte, gäbe es keine Verpflichtung für ihn, den Magister als gleichwertig zu betrachten. Ich täte es nicht. Die meisten Personaler, die ich kenne, auch nicht. In dieser Auffassung liegt übrigens auch die tarifliche Regelung beim Bund zur Eingruppierung begründet. Und im TV-H. Bis vor knapp 3 Wochen übrigens auch noch im TV-L.

Wastelandwarrior

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #11 am: 20.01.2020 11:04 »
Da es so gut wie keine aktiven Magister-Studiengänge mehr gibt (gibt es überhaupt noch einen ?) und es nur noch ein paar "lebensältere" potentielle Kandidatinnen und Kandidaten gibt, ist die Frage der "Tauglichkeit" doch vom grundsätzlichen "Nein" auf eine individuelle Entscheidung des AG zurückgeschraubt worden. Erspart einem die Prüfung und Feststellung der Sonstigen-Eigenschaft. Und Spid muss auch weiter keine "minderausgebildeten Loser" einstellen.  ;)

Bemerkenswert finde ich dabei, dass die Gewerkschaften sich einen Scheiß um die Lage E13 aufwärts kümmern, aber ausgerechnet mit diesem Inselthema für Geisteswissenschftler und/oder Dauerstudenten punkten wollen... es gäbe so viel zu tun im Wissenschaftsbereich... nunja...

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #12 am: 20.01.2020 11:25 »
Das ist doch ganz einfach: die im TV-L jüngst erfolgte Änderung konnte doch kaum auf Widerstand seitens der AG stoßen, ein Erfolg war also vorprogrammiert. Und irgendeinen Erfolg braucht man halt...

Lars73

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #13 am: 20.01.2020 12:18 »
Mal abgesehen davon, daß das beim Bund (siehe §7 Abs. TV-EntgO Bund) schlicht nicht der Fall ist und im TV-L auch erst seit weniger als 3 Wochen, ist das zwar für die Eingruppierung zutreffend, für die Einstellung aber völlig unbeachtlich.
Naja die entsprechende Änderung im TVöD ist zumindest schon im Unterschriftverfahren und ist/wird rückwirkend in Kraft treten.

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #14 am: 20.01.2020 12:21 »
Ist es bislang aber noch nicht - und ist für die Einstellung ja ohnehin unbeachtlich.