Autor Thema: Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung  (Read 9465 times)

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #30 am: 21.01.2020 11:28 »
Aber wie wahrscheinlich ist das? Dann müsste der Unterlegende
- die Feinheiten der Unterscheidung Master / Magister kennen,
- wissen, dass ein gleichwertiger Abschluss (wenn so vom AG definiert) nicht ausreicht
- und vor allem wissen, dass ein Nicht-Master den Zuschlag bekommen hat.

Ziemlich viel Insider-Informationen...

Der öffentliche AG hat ja auf Verlangen die Auswahlentscheidung offenzulegen. Da Master im Anforderungsprofil steht, muß sich die schriftliche Auswahlerwägung dazu einlassen. Der Unterschied zwischen Master und Magister sowie die Bindung des öffentlichen AG an seine Ausschreibung ist nun nicht gerade Geheimwissen.

RsQ

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #31 am: 21.01.2020 11:32 »
Man könnte die Argumentation aber auch umdrehen: Da es bis ~2009 keine Master-Abschlüsse gab, würde diese Auslegung alle Bewerber diskriminieren, die ihren (gleichwertigen) Uni-Abschluss zuvor erworben haben. Die wären also, trotz erbrachter wissenschaftlicher Qualifikation, vom Verfahren ausgeschlossen. Das ist so sicher auch nicht gewollt (und mitunter vielleicht auch inhaltlich nicht sinnvoll)?

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #32 am: 21.01.2020 11:40 »
Wer behauptet verbindlich eine solche Gleichwertigkeit?

WasDennNun

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #33 am: 21.01.2020 11:40 »
Man könnte die Argumentation aber auch umdrehen: Da es bis ~2009 keine Master-Abschlüsse gab, würde diese Auslegung alle Bewerber diskriminieren, die ihren (gleichwertigen) Uni-Abschluss zuvor erworben haben. Die wären also, trotz erbrachter wissenschaftlicher Qualifikation, vom Verfahren ausgeschlossen. Das ist so sicher auch nicht gewollt (und mitunter vielleicht auch inhaltlich nicht sinnvoll)?
Wenn ich für eine Pförtner Stelle den Magister verlange werden auch die anderen Menschen "diskriminiert"?
Wenn die das so verlangen, dann ist das halt so. Ob es sinnvoll ist?

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #34 am: 21.01.2020 11:46 »
Der öffentliche AG ist da nicht völlig frei. Einen Magister für den Pförtner dürfte er wohl nicht fordern, einen speziellen Studienabschluss für eine Tätigkeit mit Studium hingegen schon.

RsQ

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #35 am: 21.01.2020 11:57 »
Der öffentliche AG ist da nicht völlig frei. Einen Magister für den Pförtner dürfte er wohl nicht fordern, einen speziellen Studienabschluss für eine Tätigkeit mit Studium hingegen schon.

Soweit so klar. Aber: Geht es nicht darum, mit dieser Anforderung vor allem ein Abschlussniveau festzulegen? Also bspw. eine klare Unterscheidung von Bachelor/FH zu Master/Magister? D.h. dass bei der Anforderung "Master" eben auch gleichwertige Abschlüsse mitgemeint sind? Ob es diese Gleichwertigkeit faktisch gibt, könnte man sicher hinterfragen. Angesichts der im Allgemeinen üblichen Gleichstellung könnte ich mir schon vorstellen, dass ein M.A. erwarten darf, (auch nach juristischer Bewertung) einem M.A. gleichgestellt zu sein.  8)

Wir müssen das Thema hier allerdings nicht philosophisch vertiefen. Ich bewerbe mich - und dann sehe ich, was für mich persönlich dabei rauskommt. Alles andere ist letztlich Wortklauberei in einem Forum.


Lars73

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #36 am: 21.01.2020 11:57 »
Man könnte die Argumentation aber auch umdrehen: Da es bis ~2009 keine Master-Abschlüsse gab, würde diese Auslegung alle Bewerber diskriminieren, die ihren (gleichwertigen) Uni-Abschluss zuvor erworben haben. Die wären also, trotz erbrachter wissenschaftlicher Qualifikation, vom Verfahren ausgeschlossen. Das ist so sicher auch nicht gewollt (und mitunter vielleicht auch inhaltlich nicht sinnvoll)?

Tatsächlich halte ich den Ausschluss von Bewerbern mit Uni-Diplom für rechtlich problematisch. Magister auszuschließen wäre aus meiner Sicht kein Problem.

RsQ

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #37 am: 21.01.2020 12:00 »
Tatsächlich halte ich den Ausschluss von Bewerbern mit Uni-Diplom für rechtlich problematisch. Magister auszuschließen wäre aus meiner Sicht kein Problem.

Wir bewegen uns im Themenfeld einer geistes- und sozialwissenschaftlichen Tätigkeit. Da wäre die Zulassung eines Diploms, aber die Ablehnung eines Magisters m.E. noch widersprüchlicher. Davon abgesehen, dass es m.E. keine Diplom-Abschlüsse in diesem Themenfeld gibt.

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #38 am: 21.01.2020 12:00 »
Der öffentliche AG ist da nicht völlig frei. Einen Magister für den Pförtner dürfte er wohl nicht fordern, einen speziellen Studienabschluss für eine Tätigkeit mit Studium hingegen schon.

Soweit so klar. Aber: Geht es nicht darum, mit dieser Anforderung vor allem ein Abschlussniveau festzulegen? Also bspw. eine klare Unterscheidung von Bachelor/FH zu Master/Magister? D.h. dass bei der Anforderung "Master" eben auch gleichwertige Abschlüsse mitgemeint sind? Ob es diese Gleichwertigkeit faktisch gibt, könnte man sicher hinterfragen. Angesichts der im Allgemeinen üblichen Gleichstellung könnte ich mir schon vorstellen, dass ein M.A. erwarten darf, einem M.A. gleichgestellt zu sein.  8)

Wir müssen das Thema hier allerdings nicht philosophisch vertiefen. Ich bewerbe mich - und dann sehe ich, was für mich persönlich dabei rauskommt. Alles andere ist letztlich Wortklauberei in einem Forum.

Es gibt aber keine verbindliche Regelung zu einer Gleichwertigkeit noch wäre eine solche allgemein üblich. Es ist auch keine Wortklauberei, es handelt sich um rechtliche Erwägungen - was in einem stark verrechtlichtem Bereich wie der Besetzung öffentlicher Ämter eine enorme Bedeutung hat.

Kaffeetassensucher

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #39 am: 21.01.2020 12:04 »
Der öffentliche AG hat ja auf Verlangen die Auswahlentscheidung offenzulegen. Da Master im Anforderungsprofil steht, muß sich die schriftliche Auswahlerwägung dazu einlassen. Der Unterschied zwischen Master und Magister sowie die Bindung des öffentlichen AG an seine Ausschreibung ist nun nicht gerade Geheimwissen.

Ein potentieller Kläger müsste aber trotzdem erst mal auf den Gedanken kommen, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist und dann die Offenlegung der Auswahlentscheidung verlangen und dann ggf. klagen.

Wenn er also nicht weiß, dass ein Magister und kein Master berücksichtigt wurde und sonst alles korrekt abgelaufen erscheint, wird er in der Regel auch keine Offenlegung verlangen.

Allerdings kann ich mir vorstellen, dass jemand aus anderen Gründen (z. B. ein Schwerbehinderter (mit Master), der den Verdacht hat, es wurde gegen das AGG verstoßen) Offenlegung beantragt bzw. klagt und dass sich in Zuge dessen herausstellt, dass ein Magister statt ein Master berücksichtigt wurde. Das wäre m. E. die reellere Gefahr.



Lars73

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #40 am: 21.01.2020 12:20 »
Wir bewegen uns im Themenfeld einer geistes- und sozialwissenschaftlichen Tätigkeit. Da wäre die Zulassung eines Diploms, aber die Ablehnung eines Magisters m.E. noch widersprüchlicher. Davon abgesehen, dass es m.E. keine Diplom-Abschlüsse in diesem Themenfeld gibt.

Ich dachte es wäre die Ausschreibung des Landtages Niedersachsen. Diplom-Politologe und Diplom-Journalist (mit Berührungspunkten zu politischen Themen) wären dort m.E. denkbar.

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #41 am: 21.01.2020 12:23 »
Tatsächlich halte ich den Ausschluss von Bewerbern mit Uni-Diplom für rechtlich problematisch. Magister auszuschließen wäre aus meiner Sicht kein Problem.

Wir bewegen uns im Themenfeld einer geistes- und sozialwissenschaftlichen Tätigkeit. Da wäre die Zulassung eines Diploms, aber die Ablehnung eines Magisters m.E. noch widersprüchlicher. Davon abgesehen, dass es m.E. keine Diplom-Abschlüsse in diesem Themenfeld gibt.

Meine deutsche Alma Mater hatte vor Bologna am Sozialwissenschaftlichen Institut Diplomstudiengänge für Soziologie, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaften, Kommunikationswissenschaft, Medienwissenschaft sowie Kommunikations- und Medienwissenschaften. Es bestand - wie an der gesamten PhilFak - zwar auch die Möglichkeit, seinen Magister zu machen, wahrgenommen hat das kaum einer.

Spid

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #42 am: 21.01.2020 12:26 »
Der öffentliche AG hat ja auf Verlangen die Auswahlentscheidung offenzulegen. Da Master im Anforderungsprofil steht, muß sich die schriftliche Auswahlerwägung dazu einlassen. Der Unterschied zwischen Master und Magister sowie die Bindung des öffentlichen AG an seine Ausschreibung ist nun nicht gerade Geheimwissen.

Ein potentieller Kläger müsste aber trotzdem erst mal auf den Gedanken kommen, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist und dann die Offenlegung der Auswahlentscheidung verlangen und dann ggf. klagen.

Wenn er also nicht weiß, dass ein Magister und kein Master berücksichtigt wurde und sonst alles korrekt abgelaufen erscheint, wird er in der Regel auch keine Offenlegung verlangen.

Allerdings kann ich mir vorstellen, dass jemand aus anderen Gründen (z. B. ein Schwerbehinderter (mit Master), der den Verdacht hat, es wurde gegen das AGG verstoßen) Offenlegung beantragt bzw. klagt und dass sich in Zuge dessen herausstellt, dass ein Magister statt ein Master berücksichtigt wurde. Das wäre m. E. die reellere Gefahr.

Ich würde bei jedem Auswahlprozess, der zu einem anderen Ergebnis als der Auswahl meiner Person kommt, eine Fehlerhaftigkeit als gesichert annehmen, zumal insbesondere kommunale Auswahlverfahren im AN-Bereich seltenst den rechtlichen Anforderungen genügen.

Wastelandwarrior

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #43 am: 22.01.2020 08:18 »
war klar.  ;D

garda

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Antw:Bewerbung mit Magister auf Master-Ausschreibung
« Antwort #44 am: 14.02.2020 08:34 »
Naja, den Magister habe ich nie als ernsthaften Studienabschluss betrachtet, sondern eher als eine Wundertüte, in der alles drin sein kann. Wer an einer Uni seinen Magister gemacht hat, die auch geistes- und sozialwissenschaftliche Diplomstudiengänge anbot oder gar seinen Magister in einem klassischen Diplomfach abgelegt hat, wird von mir nur in Betracht gezogen, wenn das Anschreiben einen großartigen Intellekt und fachliche Tiefe vermuten ließe.

Also ich finde es eher lustig, dass du hier so einiges durcheinander wirfst, um dann zu einem eher befremdlichen Schluss zu kommen.

Niemand kann oder konnte Magisterabschlüsse in einem Diplom-Studiengang machen.

Magisterstudiengänge waren grundsätzlich geisteswissenschaftliche Studiengänge einschließlich Sprachen, Diplom eher Naturwissenschaften, Wirtschaft einschließlich Soziologie und Ingenieurstudiengänge an Unis. Auf das System mit Haupt- und Nebenfächer werde ich hier nicht näher eingehen, da die Kombinationsmöglichkeiten nahezu unendlich waren und man zudem auch sonst nur als Diplom-Studiengänge angebotene Fachgebiete z. T. als Haupt- und Nebenfächer kombinieren konnte.

Jede Uni bietet geisteswissenschaftliche und wohl die Mehrzahl auch sozialwissenschaftliche Fächer an, sonst ist sie keine Uni. Darin liegt übrigens auch der Unterschied zwischen einer TU und einer TH.

Magister (immer Uni), Uni-Diplom und Uni-Master sind grundsätzlich als gleichwertig anzusehen, selbst ein FH-Master berechtigt übrigens meistens zur Promotion.

Dein Vorteil gegen die "Wundertüte" Magister sollte sich erst recht bei dem heutigen Wust an Masterstudiengängen austoben. Was da zum Teil auf Basis welchen Bachelors zum Master wird, ist oft genug wirklich abenteuerlich.
Mit freundlichen Grüßen

Michael