Autor Thema: Umgang mit Überlastung im Job  (Read 8610 times)

Brownyy

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #15 am: 24.01.2020 22:16 »
Überlastungsanzeige an Vorgesetzte und PR.

clarion

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #16 am: 25.01.2020 09:32 »
Hallo, ich würde dem die ausgefüllte Überlastungsanzeige vor die Nase halten und ihm mitteilen, dass Du diese an den PR und an Euer Persoldezernat schickst, wenn sich nicht sofort etwas ändert.

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #17 am: 25.01.2020 09:42 »
Wozu? Er hatte genug Chancen.

Arno-Nühm

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #18 am: 25.01.2020 10:58 »
Vordruck habe ich, das Ding liegt ausformuliert da, die Mühe hab ich mir dann mal gemacht - natürlich nach Feierabend.

Das hast du dann auch noch NACH Feierabend erledigt?! Mal ernsthaft... und das ist jetzt nicht böse gemeint... aber  dann ist dir wirklich nicht mehr zu helfen!

The Witch

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #19 am: 25.01.2020 12:38 »
Eine vierwöchige Krankheit in zwei Tranchen a zwei Wochen sollte dem AG ein Schuss vor den Bug sein. Es ist absolut üblich einen Arbeitnehmer mit Erschöpfungszuständen aus dem Verkehr zu ziehen und so weiteren Schaden abzuwenden. Tritt keine Zustandsbesserung ein ist der Arzt meist auch gewillt länger krankzuschreiben.

Tags darauf hat sich eine andere Mitarbeiterin mit meinem Chef in die Wolle bekommen, da ging es ums Telefon, an das sie nicht geht, daraufhin hat sie sich noch am Arbeitsplatz krank gemeldet und ist heim.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, eine Krankmeldung würde irgendwas ändern? (Außer der Tatsache, dass man ein paar Tage aus dem Verkehr gezogen ist - aber danach geht alles weiter wie gehabt.)

Und eine Überlastungsanzeige sollte natürlich an den Arbeitgeber gehen und nicht an irgendeinen untergeordneten Vorgesetzten. Der kriegt höchstens eine Kopie.

Pseudonym

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #20 am: 25.01.2020 13:14 »
Eine vierwöchige Krankheit in zwei Tranchen a zwei Wochen sollte dem AG ein Schuss vor den Bug sein. Es ist absolut üblich einen Arbeitnehmer mit Erschöpfungszuständen aus dem Verkehr zu ziehen und so weiteren Schaden abzuwenden. Tritt keine Zustandsbesserung ein ist der Arzt meist auch gewillt länger krankzuschreiben.

Tags darauf hat sich eine andere Mitarbeiterin mit meinem Chef in die Wolle bekommen, da ging es ums Telefon, an das sie nicht geht, daraufhin hat sie sich noch am Arbeitsplatz krank gemeldet und ist heim.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, eine Krankmeldung würde irgendwas ändern? (Außer der Tatsache, dass man ein paar Tage aus dem Verkehr gezogen ist - aber danach geht alles weiter wie gehabt.)

Es ist die Vorstufe zur Kündigung und kein Allheilmittel. Entweder der AG registriert den drohenden Ausfall und handelt, oder er verliert einen AN.

So einfach ist das.

Spid

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #21 am: 25.01.2020 13:42 »
Mir erschließt sich immer noch nicht das Problem. Es wurden keine Überstunden angeordnet, der TE wäre nur zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Der AG hat nicht einmal angedeutet, er würde das anders sehen.

BeamterBR

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #22 am: 25.01.2020 18:03 »
Mir erschließt sich immer noch nicht das Problem. Es wurden keine Überstunden angeordnet, der TE wäre nur zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Der AG hat nicht einmal angedeutet, er würde das anders sehen.

Gegebenenfalls sollte allerdings die besagte Überlastungsanzeige gestellt werden. Ansonsten kann  der TE einfach auf den Stapel und die Anzeige verweisen. Solange nichts angeordnet ist sollte er nach der regulären Arbeitszeit Feierabend machen. Wenn man mal in dieser Situation war kann man als motivierter Arbeiter nachvollziehen, dass man die Sachen nicht liegen lassen will. Meistens hängen da ja auch noch andere Sachen dran, die man dann spürt. Nach einer gewissen Zeit in dieser Situation gewöhnt man sich aber daran. Man darf sich solche Sachen nicht zu Herzen nehmen. Einfach einen Stapel bilden und die Sachen liegen lassen. Mit der Überlastungszeige kommt man seiner Pflicht mehr als nach einen Fehler bei der Ressourcenplanung Arbeitnehmer   geltend zu machen um den Arbeitgeber vor Schaden zu bewahren.

Spid

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #23 am: 25.01.2020 18:44 »
Die Überlastungsanzeige ist ja nur AN-Pflicht, wenn eine unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit besteht. Eine solche sehe ich nicht. Die sich aus der Treuepflicht ergebende Pflicht, nach Kräften einen Schaden vom AG abzuwenden, wurde durch den Hinweis an den Linienvorgesetzten erfüllt. Entweder man legt einen Aktenvermerk an oder macht das vor Zeugen oder per E-Mail, wenn man später den Nachweis führen möchte oder muß.

Luftpumpe39

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #24 am: 25.01.2020 20:51 »
Wer sich auf der Arbeit so ausnutzen lässt, der ist das selbst Schuld. Lieber Thread-Opener, suchen sie sich eine andere Stelle, bevor das Burnout ruft.

Geld und Anerkennung sind nicht alles. Dann lieber ein paar Euro weniger verdienen, aber dafür entspannt durch Leben gehen...

WasDennNun

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #25 am: 26.01.2020 12:04 »
Dann lieber ein paar Euro weniger verdienen, aber dafür entspannt durch Leben gehen...
Warum?
Wenn der TE Spaß haben möchte, dann würde er es sich gönnen jeden Tag eine Entscheidung vom Vorgestezen verlangen, welchen Stapel er den heute liegen lassen soll. Und wenn er Glück hat, dann hat er sogar einen Stapel, der wenn er liegen bleibt dem AG richtig Geld kostet.
Dann wird es ein noch grösserer Spaß weil man dann seine Ag sagen kann: Guck mal du hast da gerade aufgrund deiner schlechten Personalplanung ne Million liegen lasse...

und was freut sich dann die Lokale Presse, wenn ein Whistleblower mit detaillierte Infos um die Ecke kommt....

Schon krank was sich einige AN durch ihr Fehlverhalten krank machen.

Brownyy

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #26 am: 26.01.2020 18:28 »
Die richtigen Kanäle genutzt (Politik, Stadtrat, Gemeinderat, Landrat etc...) und Zack, wird deiner Behörde der Kopf sehr schnell gerade gerückt. Und speziell, wenn die chronische Nicht-Erfüllung von Leistungen erhebliche Summen kosten.

Die richtigen Tipps hast du hier erhalten. Was du daraus machst, ist deine Sache.

Santo

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #27 am: 26.01.2020 20:59 »
Danke für die vielen Tipps. Richtig... wer am Wochenende oder in der Freizeit arbeitet spinnt.
Leider ist jeder anders.

Um es kurz chronologisch zu beschreiben bin ich zu Anfang in der Probezeit gewesen und sofort verheizt worden. Da ich zwar intensiv nach einer anderen Stelle gleich damals gesucht habe aber leider nicht fündig wurde zog ich es durch, um nicht sofort einen Bruch im Lebenslauf zu haben.

Das Ganze ist ein Prozess. Man macht „mal“ etwas und dann wird es zu
 Standard.

Jetzt zu sage. „Selbst schuld“ ist etwas einfach dargestellt. Ich habe viele Dinge auf dem Tisch, an denen Fristen hängen. Ich habe auch einen gewissen Arbeitsanspruch. Der besagt mir, zu versuchen die Sache zu regeln. Nun sind ständig mehr Leute krankheitsbedingt ausgefallen und das Stapeln ist nun mal nicht meine Art.

Die Zeit schreitet aber vorwärts und man sieht trotz mehrfachen Hinweis auf Überlastung man wird nicht für Voll geno
Mein sondern wird weiter zu gepackt.

Wie dem auch sei, nur weil ich zu Beginn in Freizeit gearbeitet habe, ist das doch alles umkehrbar. Ich bin doch lernfähig und deswegen hört sich meine Frage mit guten Antworten.

Der erste Stapel wird liegen .... und zwar schön sichtbar auf den Tisch. Die Überlastung in ausführlicher Form schriftlich angezeigt und zwar dem PR, dem obersten und mittleren Chef und damit bin ich raus.

Ich muss halt noch lernen mit eineM Posthaufen und daraus resultierenden Mahnungen, energischen Nachfragen umzugehen. Das liegt dem einen besser, dem anderen schlechter. Ich muss das lernen wie andere lernen müssen pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Denke aber ich kriege es hin.

clarion

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #28 am: 26.01.2020 23:07 »
Hallo, wenn meine Kunden energisch nachfragen, fordere ich sie auf, sich zu beschweren und frage, ob ich ihnen die Telefonnummer vom Chef geben soll. Beschwert hat sich erst einer und dann wusste Chef auch mal, wie es ist angebrüllt zu werden. Wir sind im Moment auch schwer durch Krankheiten und Fachkräftemangel gehandicapt und machen zur Zeit nur da etwas wo die Hütte lichterloh brennt.

Mich wundert, dass Du in der Freizeit arbeitest. Auf die Idee sind wir noch nicht gekommen. Bei uns haben “nur“ die Arbeitszeitkonten den Hang zu signifikanten Plusstunden. Liegenlassen kann man lernen kann ich nur dazu sagen.

Egon12

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Antw:Umgang mit Überlastung im Job
« Antwort #29 am: 27.01.2020 07:31 »
Ich habe vor 4 Jahren eine Überlastungsanzeige gestellt, passiert ist seit dem Nichts. Ich mache wie Spid so schön betont: "Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang" und gehe im Mittel nach 39 Stunden nach Hause.

Hier liegen Vorgänge die ein Jahr und älter sind, manchmal erledigen sie sich dann von allein andere eben nicht, ist dann halt so.

Meine Überlastungsanzeige ging an öPR, BPR, Amtsleitung, Personalleitung, direkter Vorgesetzter und an die Mittelbehörde (Personallangfristplanung).