Hallo in die Runde,
ich bin an einer Universität in Niedersachen angestellt. Derzeit wird überlegt die Universität von einem Landesbetrieb in eine Stiftung Öffentlichen Rechts umzuwandeln. Es soll eine Vereinbarung geben, dass der TV-L weiterhin gelten soll und auch die Entgeltgruppe und die Stufen mitgenommen werden können. Das gleiche gilt für die VBL.
Nun wurde uns mitgeteilt, dass diese Zusagen nur Vereinbarungen sind, die jederzeit vom Arbeitgeber gekündigt werden können, was laut AG natürlich nicht geplant ist. Auch soll ein Austritt aus dem TV-L jederzeit möglich sein und betriebsbedingte Kündigungen einfacher werden, da Ersatzarbeitsplätze nur innerhalb der Stiftung gesucht werden müssen und nicht beim Land.
Falls sich jemand mit dem Thema auskennt, wäre ich über Rückmeldungen und eure Erfahrungen sehr dankbar, da die Verunsicherung unter den Mitarbeitern immer größer wird.