Autor Thema: Stiftungsuniversität  (Read 1809 times)

Uni2020

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Stiftungsuniversität
« am: 19.01.2020 23:26 »
Hallo in die Runde,

ich bin an einer Universität in Niedersachen angestellt. Derzeit wird überlegt die Universität von einem Landesbetrieb in eine Stiftung Öffentlichen Rechts umzuwandeln. Es soll eine Vereinbarung geben, dass der TV-L weiterhin gelten soll und auch die Entgeltgruppe und die Stufen mitgenommen werden können. Das gleiche gilt für die VBL.

Nun wurde uns mitgeteilt, dass diese Zusagen nur Vereinbarungen sind, die jederzeit vom Arbeitgeber gekündigt werden können, was laut AG natürlich nicht geplant ist. Auch soll ein Austritt aus dem TV-L jederzeit möglich sein und betriebsbedingte Kündigungen einfacher werden, da Ersatzarbeitsplätze nur innerhalb der Stiftung gesucht werden müssen und nicht beim Land.

Falls sich jemand mit dem Thema auskennt, wäre ich über Rückmeldungen und eure Erfahrungen sehr dankbar, da die Verunsicherung unter den Mitarbeitern immer größer wird.

Spid

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Antw:Stiftungsuniversität
« Antwort #1 am: 20.01.2020 03:05 »
Der TV-L gilt für nahezu alle Beschäftigten ohnehin nur aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung, nur bei den ca. 3% organisierten Beschäftigten gilt er ohnehin bereits aufgrund beiderseitiger Tarifbindung. Für die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag gilt dasselbe wie für alle übrigen Bestimmungen im Arbeitsvertrag.

WasDennNun

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Antw:Stiftungsuniversität
« Antwort #2 am: 20.01.2020 06:46 »
Wobei es natürlich ein Unterschied ist, ob das Land oder eine Stiftung der AG ist. Zumindest arbeitsrechtlich und wenn vereinbart tarifrechtlich.

Ist es aber nicht auch so, dass wenn Arbeitsvertraglich fixiert ist, dass der TV-L in der aktuellen und allen zukünftigen Fassungen gilt, der AG dieses nicht einseitig ändern kann?
Er könnte doch nur bei Neueinstellung auf den Bezug verzichten und einen Hausvertrag anbieten.