Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist TB nach Versetzung
(1/1)
Gresu243:
Hallo ins Land,
ich bin auf eigenen Wunsch zum 01.08.19 zu einem anderen AG versetzt worden. Die vorherige Beschäftigungszeit beim alten AG war vom 01.01.18 bis 31.07.19.
Wenn ich nun bei meinem derzeitigen AG kündigen möchte, welche Kündigungsfrist gilt?
2 Wochen zum Monatsende (da keine 6 Monate beim neuen AG) oder 6 Wochen zum Quartalsende aufgrund der Versetzung?
Vielen Dank!
Isie:
Was meinst du mit Arbeitgeber? Den juristischen Arbeitgeber laut Arbeitsvertrag oder deine alte und deine neue Beschäftigungsbehörde? Eine Versetzung gibt es nach TV-L arbeitgeberübergreifend nicht.
Gresu243:
Meine Beschäftigungsbehörde ;-) War etwas unglücklich ausgedrückt.
Spid:
Dann ist es immer noch derselbe AG? Die Versetzung hat keinen Einfluß auf die Kündigungsfrist.
Gresu243:
Ja, also wenn mit AG das Land NRW gemeint ist, dann ist dem so.
Hatte ich mir schon fast gedacht, dass dann die Zeiten berücksichtigt werden.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version