Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Interner Stellenwechsel

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Spid:
Sofern es sich um ein einheitliches Arbeitsverhältnis handelt, wovon auszugehen ist, könnte sich in der geschilderten Konstellation rechnerisch eine Eingruppierung von E6 bis E15 ergeben.

Kat:
Möglich ist das. Man muß dann gucken, wie die übertragene Arbeit  dann insgesamt eingruppiert ist und Dich entsprechend bezahlen. Zur Häfte 9a und zur anderen Hälfte 6 klappt beim selben Arbeitgeber nicht, da man nicht zwei Verträge beim selben Arbeitgeber haben kann.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kat am 21.01.2020 11:26 ---da man nicht zwei Verträge beim selben Arbeitgeber haben kann.

--- End quote ---
Stimmt mWn nicht.

Isie:
Man kann. § 2 Abs. 2 TV-L.

Capo:
Es ist an Universitäten nicht unüblich das Mitarbeiter mehrere Stellen haben. Du würdest dann 50% nach E6 und 50% nach E9 bekommen.   

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