Nach § 1 I TvöD betrifft der Geltungsbereich alle Arbeitnehmer/innen, unabhängig der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Demnach muss der TVöD gelten. Das die Kommune Mitglied der VKA ist, ist klar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitsvertrag mit gleichen Konditionen bestehen bleibt.
Das wäre im Vergleich mit anderen kommunalen Einrichtungen, bei denen der Tarifvertrag Anwendung findet, eine Ungleichbehandlung, die ohne weiteres einer Rechtfertigung bedarf.