Ich kann nur von der Regelung in meiner Behörde berichten:
Tatsächliche Dauer der Fortbildung (Netto-Zeit ohne Pausen)
und Reisezeiten
innerhalb des am jeweiligen Arbeitstags geltenden Arbeitszeitrahmens werden zu 100% als Arbeitszeit berücksichtigt.
Fahrtkosten werden nach dem LRKG NRW abgerechnet.
Der Arbeitszeitrahmen liegt zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr. Reisezeiten vor/nach diesem Korridor werden zu 50% als Arbeitszeit anerkannt. Da das ganze aber dezentral verwaltet wird, gibt es Ämter, die das voll anrechnen, andere rechnen gar nichts als Arbeitszeit an, wiederum andere buchen stets die Soll-Arbeitszeit +/. 0... es treibt mitunter herrliche Blüten
Bevor jetzt wieder Diskussionen zur Teilzeit kommen... allein der Arbeitszeitrahmen setzt den Maßstab; nicht das auf den Fortbildungstag eigentlich abzuleistenden Stunden-Soll.
Beispiel:TZ-Kraft kommt Donnerstags eigentlich bloß 6 Stunden.
Fortbildung inkl. An- und Abreise von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Gesamtdauer brutto: 9 Stunden).
Im Seminar lt. Tagesordnung 2 x 15 Min. Kaffeepause und 30 Min. Mittag (Gesamtdauer netto: 8 Stunden).
Es werden 8 Std. Arbeitszeit angerechnet, auch wenn die Person eigentlich bloß 6 Std. per Dienstplan im Soll zu leisten hätte. Freilich gibt es dafür aber keine Zeitzuschläge etc., da es sich per Definition NICHT um Überstunden handelt.