Autor Thema: Fortbildung  (Read 2282 times)

IKoop

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Fortbildung
« am: 20.01.2020 14:48 »
Habe ich eigentlich ein Recht auf berufliche Fort- bzw. Weiterbildung? Wenn ja, wie sieht das aus? Gelten da nur Maßnahmen, die der Arbeitgeber festlegt? Muss mich der Arbeitgeber frei stellen, bzw. muss er dafür sorgen, dass ich die Möglichkeit habe teilzunehemn bspw. durch einen angepassten Schichtplan oder durch Freistellung von der Samstagarbeit bei einem Abendstudium (läuft eben abends und samstags)? Kosten interessieren mich da nicht wirklich, die trage ich allein.
Vielen Dank für eure Antworten schon im Voraus.

Kat

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Antw:Fortbildung
« Antwort #1 am: 20.01.2020 15:55 »
Nein. Das ist Dein Privatvergnügen, außer Dein Arbeitgeber möchte, daß Du das machst.

Spid

  • Gast
Antw:Fortbildung
« Antwort #2 am: 20.01.2020 16:05 »
Es besteht aber Anspruch darauf, regelmäßig mit jemandem darüber zu reden...

etugruber

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Antw:Fortbildung
« Antwort #3 am: 31.01.2020 14:35 »
TVöD § 5 Qualifizierung
Seit 1988 im öffentlichem Dienst

Spid

  • Gast
Antw:Fortbildung
« Antwort #4 am: 31.01.2020 14:40 »
Dort ist der von mir genannte Anspruch normiert.