Autor Thema: Beamter: Behördenumzug und Familie  (Read 7336 times)

FBFlo

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Beamter: Behördenumzug und Familie
« am: 20.01.2020 15:24 »
Hallo,

mal eine Frage, wenn ein Behörde umzieht, nicht grade in die Nachbarstrasse aber so ca. 180 Kilometer entfernt vom bisherigen Dienstort = Wohnort.
Der Beamte ist verheiratet (keine Kinder) und zieht mit der Behörde um.
Die Frau des Beamten war bisher in der privaten Wirtschaft beschäftigt und zieht mit um, muss nun der Dienstherr auch für die Frau des Beamten eine Arbeit suchen, da Sie die alte Arbeit auf Grund der Fahrzeit von mehr als 2,5 Stunden einfach nicht schafft, oder wer kümmert sich um die Frau (Familie) des Beamten?

Gruß
Flo

Spid

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #1 am: 20.01.2020 15:27 »
Nein.

FBFlo

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #2 am: 20.01.2020 15:35 »
Hallo Spid,

klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.
Ich denke schon das der Arbeitgeber eine entsprechende Fürsorgepflicht hat Art. 33 GG und auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.
« Last Edit: 20.01.2020 15:41 von FBFlo »

Funker

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #3 am: 20.01.2020 15:44 »
Nehmen wir das Beispiel Bayern, …
In Bayern wird niemand gezwungen, den Dienstort zu wechseln.

Spid

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #4 am: 20.01.2020 15:47 »
Hallo Spid,

klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.
Ich denke schon das der Arbeitgeber eine entsprechende Fürsorgepflicht hat Art. 33 GG und auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.

Doch, kann er.

Kaiser80

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #5 am: 20.01.2020 15:52 »
Realsatire:

Frage: mal eine Frage, wenn ein Behörde umzieht ....

Anwort: Nein.

Antwort darauf: Danke, klingt logisch.

Ich kann nicht mehr...


FBFlo

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #6 am: 20.01.2020 15:56 »
@Funker,

niemand sprach von zwingen.
Bsp.:
Eine Behörde zieht von A nach B, kein Mitarbeiter/Beamter wird gezwungen mit zugehen nach B, alle Mitarbeiter und Beamte entscheiden sich am alten Dienstort A zu bleiben.

Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?

@Spid,
gibt es über deine Aussagen Rechtsnormen, oder hat noch keiner geklagt?

FBFlo

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #7 am: 20.01.2020 16:02 »
@Kaiser,

auf ein kurzes "nein" oder "doch kann er" was hätte ich darauf antworten sollen, ich kann nur meine Gedanken mit Rechtsnormen (z.B. das GG) darlegen um zu widersprechen und etwas Satire schadet doch keinen  ;D

Gruß
Flo

Spid

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #8 am: 20.01.2020 16:18 »
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Einen Anspruch mußt Du belegen. Dafür ist ein unspezifischer Verweis auf allgemeine Normen nicht hinreichend. Aus dem Sozialstaatsprinzip lassen sich auch keine konkreten Ansprüche unmittelbar ableiten.

Ein Tip: es scheitert bereits daran, daß der Dienstherr weder Umzug noch Kündigung Deiner Frau auch nur mittelbar veranlasst hätte.

RsQ

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #9 am: 20.01.2020 16:39 »
auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.

Das GG regelt generell nur den Anspruch des Bürgers (als Individuum) gegen den Staat. Daraus ergibt sich kein Anspruch gegen andere. Etwas, was viele gern verwechseln. Warum sollte sich "der Staat" in die individuelle Entscheidung eines Arbeitnehmers für einen Arbeitgeber einmischen?

Kaffeetassensucher

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #10 am: 21.01.2020 07:23 »
Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?


Mein uninspirierter Tipp ins Blaue: Irgend jemand wird sich schon finden, der an Dienstort B Dienst leisten wird - und seien es Leute, die dort eh schon in der Nähe wohnen.

Funker

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #11 am: 21.01.2020 09:49 »
@Funker,

niemand sprach von zwingen.
Bsp.:
Eine Behörde zieht von A nach B, kein Mitarbeiter/Beamter wird gezwungen mit zugehen nach B, alle Mitarbeiter und Beamte entscheiden sich am alten Dienstort A zu bleiben.

Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?
Ich muss mir dazu weder Gedanken machen und noch eine Lösung finden.

@Spid,
gibt es über deine Aussagen Rechtsnormen, oder hat noch keiner geklagt?
Ich möchte Spid nicht vorgreifen, aber die Rechtsgrundlage für seine Aussage ist m.E. § 35 Abs. 2 BeamtStG.

WasDennNun

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #12 am: 21.01.2020 10:33 »
Hallo Spid,

klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Also du meinst, ein Beamter zieht freiwillig irgendwo hin und der Dienstherr soll dann für seine Frau nen Job suchen oder sich um sie "kümmern"? Oder wie darf meine deine Frage verstehen?

Funker

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #13 am: 21.01.2020 11:02 »
Hallo Spid,

klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
Also du meinst, ein Beamter zieht freiwillig irgendwo hin und der Dienstherr soll dann für seine Frau nen Job suchen oder sich um sie "kümmern"? ...
So habe ich den TE auch verstanden. Meine Frage daher an diesen:

Mal den umgekehrten Fall angenommen, der private Arbeitgeber der Ehefrau verlegt den Standort woanders hin und die Ehefrau wechselt dahin. Muss dann der private Arbeitgeber der Ehefrau sich darum kümmern, für den mit umziehenden Beamten eine neue Behörde oder gar einen neuen Dienstherrn zu finden?
Jeder, der noch einen Funken gesunden Menschenverstand hat, wird die Antwort wissen.

WasDennNun

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Antw:Beamter: Behördenumzug und Familie
« Antwort #14 am: 21.01.2020 11:25 »
Mal den umgekehrten Fall angenommen, der private Arbeitgeber der Ehefrau verlegt den Standort woanders hin und die Ehefrau wechselt dahin. Muss dann der private Arbeitgeber der Ehefrau sich darum kümmern, für den mit umziehenden Beamten eine neue Behörde oder gar einen neuen Dienstherrn zu finden?
Jeder, der noch einen Funken gesunden Menschenverstand hat, wird die Antwort wissen.
Ne, das finde ich nicht vergleichbar und lässt auch keine Umkehrschluss zu.
Eher wäre auch hier die Frage, ob der Dienstherr des Beamten ihm eine Möglichkeit des Nachzuges zur Familie geben müsste.