Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Beamter: Behördenumzug und Familie
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:56 ---Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?
--- End quote ---
Mein uninspirierter Tipp ins Blaue: Irgend jemand wird sich schon finden, der an Dienstort B Dienst leisten wird - und seien es Leute, die dort eh schon in der Nähe wohnen.
Funker:
--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:56 ---@Funker,
niemand sprach von zwingen.
Bsp.:
Eine Behörde zieht von A nach B, kein Mitarbeiter/Beamter wird gezwungen mit zugehen nach B, alle Mitarbeiter und Beamte entscheiden sich am alten Dienstort A zu bleiben.
Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?
--- End quote ---
Ich muss mir dazu weder Gedanken machen und noch eine Lösung finden.
--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:56 ---@Spid,
gibt es über deine Aussagen Rechtsnormen, oder hat noch keiner geklagt?
--- End quote ---
Ich möchte Spid nicht vorgreifen, aber die Rechtsgrundlage für seine Aussage ist m.E. § 35 Abs. 2 BeamtStG.
WasDennNun:
--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:35 ---Hallo Spid,
klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
--- End quote ---
Also du meinst, ein Beamter zieht freiwillig irgendwo hin und der Dienstherr soll dann für seine Frau nen Job suchen oder sich um sie "kümmern"? Oder wie darf meine deine Frage verstehen?
Funker:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.01.2020 10:33 ---
--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:35 ---Hallo Spid,
klingt logisch, aber kann es sich der Dienstherr wirklich so leicht machen?
--- End quote ---
Also du meinst, ein Beamter zieht freiwillig irgendwo hin und der Dienstherr soll dann für seine Frau nen Job suchen oder sich um sie "kümmern"? ...
--- End quote ---
So habe ich den TE auch verstanden. Meine Frage daher an diesen:
Mal den umgekehrten Fall angenommen, der private Arbeitgeber der Ehefrau verlegt den Standort woanders hin und die Ehefrau wechselt dahin. Muss dann der private Arbeitgeber der Ehefrau sich darum kümmern, für den mit umziehenden Beamten eine neue Behörde oder gar einen neuen Dienstherrn zu finden?
Jeder, der noch einen Funken gesunden Menschenverstand hat, wird die Antwort wissen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Funker am 21.01.2020 11:02 ---Mal den umgekehrten Fall angenommen, der private Arbeitgeber der Ehefrau verlegt den Standort woanders hin und die Ehefrau wechselt dahin. Muss dann der private Arbeitgeber der Ehefrau sich darum kümmern, für den mit umziehenden Beamten eine neue Behörde oder gar einen neuen Dienstherrn zu finden?
Jeder, der noch einen Funken gesunden Menschenverstand hat, wird die Antwort wissen.
--- End quote ---
Ne, das finde ich nicht vergleichbar und lässt auch keine Umkehrschluss zu.
Eher wäre auch hier die Frage, ob der Dienstherr des Beamten ihm eine Möglichkeit des Nachzuges zur Familie geben müsste.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version