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Beamter: Behördenumzug und Familie

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Funker:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.01.2020 11:25 ---Ne, das finde ich nicht vergleichbar und lässt auch keine Umkehrschluss zu.
Eher wäre auch hier die Frage, ob der Dienstherr des Beamten ihm eine Möglichkeit des Nachzuges zur Familie geben müsste.

--- End quote ---
Die Möglichkeit eines Nachzugs der Familie besteht innerhalb Deutschlands immer, unabhängig vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.

RsQ:
Der Dienstherr ist allerdings (trotzdem) nicht in der Pflicht, sich um ein Arbeitsverhältnis für den mitziehenden Partner zu kümmern.

WasDennNun:

--- Zitat von: RsQ am 21.01.2020 11:58 ---Der Dienstherr ist allerdings (trotzdem) nicht in der Pflicht, sich um ein Arbeitsverhältnis für den mitziehenden Partner zu kümmern.

--- End quote ---
Sehe ich auch so, insbesondere da es ja keine Zwangsversetzung des Beamten ist, sondern seine freie Entscheidung.

Feidl:

--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:35 ---Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.

--- End quote ---
Das sollte kein Problem sein, die Arbeitslsoigkeit ist auch in diesen "schwachen Regionen" niedrig (niedriger als in Großstädten wie München) und weil dort niemand hin will, ist die Bewerberauswahl für dortige AG auch sehr überschaubar, entsprechend hervorragende Chancen für den AN.


Wastelandwarrior:
Für Null-acht-fünfzehn Beamte macht das niemand. Da muss man schon Professor werden wollen. Wenn die Uni einen wirklich haben will, dann regeln sie das. Stichwort: Dual-Career

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