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Beamter: Behördenumzug und Familie
Spid:
Wo käme im Sachverhalt ein AG vor?
Tagelöhner:
Ich habe mir sagen lassen, dass für derartige Fälle auch die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung existiert, die nebenbei bemerkt nicht ohne Grund auch vom Fiskus berücksichtigt wird.
Übrigens sind gewisse täglich zurückzulegende Distanzen und damit verbundene Pendelzeiten zumutbar und durch Rechtssprechung bestätigt.
Es hat hier gerade für einen spontanen Lachkrampf gesorgt als ich die Frage gelesen habe, ob der der Fürsorgepflicht unterliegende Dienstherr der Lebenspartnerin einen neuen Job in der freien Wirtschaft suchen muss. Warum schafft er nicht gleich ein Pöstchen für sie mit der Funktion der persönlichen Sekretärin des TE?
Das Anspruchsdenken von so manchem Beamten ist wahrlich bemerkenswert ;D.
Unknown:
Wenn man partout nicht umziehen will, so spricht doch nichts gegen kündigen. Erst jahrelang die Vorteile des Beamtenstatus mitnehmen und jetzt handelt der Dienstherr zum Nachteil des Beamten und prompt geht das Gejammere los. In der freien Wirtschaft kommt das sogar noch häufiger vor, dass man entweder mitzieht oder halt kündigen muss.
Das sind halt die Gefahren eines Bundes- oder Landesbeamten und darüber sollte man sich vorher im Klaren sein.
Tagelöhner:
So handhaben das gefühlt aber über 90% der Angehörigen des Berufsbeamtentums...die doch immer noch nennenswerten Privilegien, die mit dem Status verbunden sind, werden nach kürzester Zeit zu Selbstverständlichkeiten.
Will dann der Dienstherr mal (berechtigt) von seinen beamtenrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch machen, die dem Ansetzen einer Nadel an die Wohlfühlblase gleich kommen, ist sofort das Geschrei groß.
Umso lustiger ist es immer wenn man Vertretern des Beamtenbundes zuhört, die krampfhaft an den Privilegien festhalten und diese sogar noch ausbauen wollen, und es mit den besonderen Pflichten aus dem Dienst- und Treueverhältnis begründen ;D
WasDennNun:
--- Zitat von: Unknown am 02.02.2020 14:04 ---Wenn man partout nicht umziehen will, so spricht doch nichts gegen kündigen.
--- End quote ---
Ist doch nicht nötig, der Dienstherr zwingt ja den TE nicht mitzugehen, wenn ich es richtig verstanden habe.
Es wäre nur schädlich für die Karriere nicht mitzugehen.
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