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Beamter: Behördenumzug und Familie

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Kaiser80:
Realsatire:

Frage: mal eine Frage, wenn ein Behörde umzieht ....

Anwort: Nein.

Antwort darauf: Danke, klingt logisch.

Ich kann nicht mehr...

FBFlo:
@Funker,

niemand sprach von zwingen.
Bsp.:
Eine Behörde zieht von A nach B, kein Mitarbeiter/Beamter wird gezwungen mit zugehen nach B, alle Mitarbeiter und Beamte entscheiden sich am alten Dienstort A zu bleiben.

Wie sieht deine Lösung für das Fachpersonal oder das Personal für Dienstort B aus?

@Spid,
gibt es über deine Aussagen Rechtsnormen, oder hat noch keiner geklagt?

FBFlo:
@Kaiser,

auf ein kurzes "nein" oder "doch kann er" was hätte ich darauf antworten sollen, ich kann nur meine Gedanken mit Rechtsnormen (z.B. das GG) darlegen um zu widersprechen und etwas Satire schadet doch keinen  ;D

Gruß
Flo

Spid:
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Einen Anspruch mußt Du belegen. Dafür ist ein unspezifischer Verweis auf allgemeine Normen nicht hinreichend. Aus dem Sozialstaatsprinzip lassen sich auch keine konkreten Ansprüche unmittelbar ableiten.

Ein Tip: es scheitert bereits daran, daß der Dienstherr weder Umzug noch Kündigung Deiner Frau auch nur mittelbar veranlasst hätte.

RsQ:

--- Zitat von: FBFlo am 20.01.2020 15:35 ---auch der Schutz der Familie Art. 6 GG stellt ein harten Brocken dar, den kein Dienstherr einfach ignorieren kann.

--- End quote ---

Das GG regelt generell nur den Anspruch des Bürgers (als Individuum) gegen den Staat. Daraus ergibt sich kein Anspruch gegen andere. Etwas, was viele gern verwechseln. Warum sollte sich "der Staat" in die individuelle Entscheidung eines Arbeitnehmers für einen Arbeitgeber einmischen?

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