Beamter: Behördenumzug und Familie

Begonnen von FBFlo, 20.01.2020 15:24

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Funker

Zitat von: WasDennNun in 21.01.2020 11:25
Ne, das finde ich nicht vergleichbar und lässt auch keine Umkehrschluss zu.
Eher wäre auch hier die Frage, ob der Dienstherr des Beamten ihm eine Möglichkeit des Nachzuges zur Familie geben müsste.
Die Möglichkeit eines Nachzugs der Familie besteht innerhalb Deutschlands immer, unabhängig vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.

RsQ

Der Dienstherr ist allerdings (trotzdem) nicht in der Pflicht, sich um ein Arbeitsverhältnis für den mitziehenden Partner zu kümmern.

WasDennNun

Zitat von: RsQ in 21.01.2020 11:58
Der Dienstherr ist allerdings (trotzdem) nicht in der Pflicht, sich um ein Arbeitsverhältnis für den mitziehenden Partner zu kümmern.
Sehe ich auch so, insbesondere da es ja keine Zwangsversetzung des Beamten ist, sondern seine freie Entscheidung.

Feidl

Zitat von: FBFlo in 20.01.2020 15:35
Nehmen wir das Beispiel Bayern, wo schwache Regionen durch Behördenzuzug gestärkt werden sollen, dort eine Arbeit zu finden für die Frau (keine Spezialistin) (sondern eine Arbeit nach mittlerer Art und Güte so zusagen), wäre ein Glücksgriff.
Das sollte kein Problem sein, die Arbeitslsoigkeit ist auch in diesen "schwachen Regionen" niedrig (niedriger als in Großstädten wie München) und weil dort niemand hin will, ist die Bewerberauswahl für dortige AG auch sehr überschaubar, entsprechend hervorragende Chancen für den AN.



Wastelandwarrior

Für Null-acht-fünfzehn Beamte macht das niemand. Da muss man schon Professor werden wollen. Wenn die Uni einen wirklich haben will, dann regeln sie das. Stichwort: Dual-Career

FBFlo

Hallo,

der Beamte zieht nicht freiwillig um, da es ratsamer wäre für die Karriere mit zu gehen, der Beamte und seine Ehefrau sind über 50 Jahre alt.

WasDennNun

Zitat von: FBFlo in 01.02.2020 21:27
Hallo,

der Beamte zieht nicht freiwillig um, da es ratsamer wäre für die Karriere mit zu gehen, der Beamte und seine Ehefrau sind über 50 Jahre alt.
Was denn jetzt? Hätte er die Möglichkeit zu bleiben und hat er sich wegen der Karriere dazu entschieden?
Oder hat er keine Wahlmöglichkeit?

FBFlo

Sagen wir so:

Freiwillig ist nicht unbedingt freiwillig

Spid

Sagen wir so: das ist dümmliches Rumgeschwaller.

WasDennNun

Zitat von: FBFlo in 02.02.2020 12:24
Sagen wir so:

Freiwillig ist nicht unbedingt freiwillig
Also freiwillig, aber nicht gewollt und nicht auf den eigenen Mist gewachsen.
Dann kann man ja diese Freiwilligkeit mit Forderungen dem Ag gegenüber verbinden.

Ansprüche kann man da sicher nicht draus ableiten, weil ist ja "freiwillig".

Spid

Wo käme im Sachverhalt ein AG vor?

Tagelöhner

#26
Ich habe mir sagen lassen, dass für derartige Fälle auch die Möglichkeit der doppelten Haushaltsführung existiert, die nebenbei bemerkt nicht ohne Grund auch vom Fiskus berücksichtigt wird.

Übrigens sind gewisse täglich zurückzulegende Distanzen und damit verbundene Pendelzeiten zumutbar und durch Rechtssprechung bestätigt.

Es hat hier gerade für einen spontanen Lachkrampf gesorgt als ich die Frage gelesen habe, ob der der Fürsorgepflicht unterliegende Dienstherr der Lebenspartnerin einen neuen Job in der freien Wirtschaft suchen muss. Warum schafft er nicht gleich ein Pöstchen für sie mit der Funktion der persönlichen Sekretärin des TE?

Das Anspruchsdenken von so manchem Beamten ist wahrlich bemerkenswert  ;D.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Unknown

Wenn man partout nicht umziehen will, so spricht doch nichts gegen kündigen. Erst jahrelang die Vorteile des Beamtenstatus mitnehmen und jetzt handelt der Dienstherr zum Nachteil des Beamten und prompt geht das Gejammere los. In der freien Wirtschaft kommt das sogar noch häufiger vor, dass man entweder mitzieht oder halt kündigen muss.
Das sind halt die Gefahren eines Bundes- oder Landesbeamten und darüber sollte man sich vorher im Klaren sein.

Tagelöhner

#28
So handhaben das gefühlt aber über 90% der Angehörigen des Berufsbeamtentums...die doch immer noch nennenswerten Privilegien, die mit dem Status verbunden sind, werden nach kürzester Zeit zu Selbstverständlichkeiten.

Will dann der Dienstherr mal (berechtigt) von seinen beamtenrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch machen, die dem Ansetzen einer Nadel an die Wohlfühlblase gleich kommen, ist sofort das Geschrei groß.

Umso lustiger ist es immer wenn man Vertretern des Beamtenbundes zuhört, die krampfhaft an den Privilegien festhalten und diese sogar noch ausbauen wollen, und es mit den besonderen Pflichten aus dem Dienst- und Treueverhältnis begründen  ;D
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

WasDennNun

Zitat von: Unknown in 02.02.2020 14:04
Wenn man partout nicht umziehen will, so spricht doch nichts gegen kündigen.
Ist doch nicht nötig, der Dienstherr zwingt ja den TE nicht mitzugehen, wenn ich es richtig verstanden habe.
Es wäre nur schädlich für die Karriere nicht mitzugehen.