Möglich, aber erst nach einer gewissen Zeit, hier mutmaßlich bis zu 1 Jahr. Ebenso möglich, daß der AG ermessensfehlerhaft handelt, darauf zielen die Fragen von @Lars73. Dann ließe sich die Anordnung bereits durch einstweiligen Rechtsschutz stoppen. Am erfolgsversprechendsten ist aber das, was die TVP vorgesehen haben, um die Milch sauer zu machen: Überstundenzuschläge. Die Masse der AG hat noch nicht auf die Rechtsprechung reagiert, die es deutlich teurer macht, TZ-Kräfte Mehrarbeit leisten zu lassen. Da ist es günstiger, noch jemand einzustellen.