Autor Thema: Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung  (Read 8059 times)

Scaryb

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Hallo, ich habe einen 30 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite momentan schon 35 Wochenstunden. Meine Leiterin droht mir ständig an mich auf 40 Wochenstunden hochzusetzen und hat schon andere Kolleginnen auf 40 Stunden hoch gesetzt obwohl diese es nicht wollten. Ichhabe ein kleines Kind und einen Partner der im schichtsystem arbeitet mit einer 40 stundenwoche kann ich die Versorgung meines Kindes nicht gewährleisten. Was kannich tun?

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #1 am: 20.01.2020 18:41 »
Ist im Arbeitsvertrag die Verpflichtung zu Mehrarbeit vereinbart?

Scaryb

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #2 am: 20.01.2020 18:58 »
Leider finde ich es nicht im tvöd

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #3 am: 20.01.2020 19:02 »
Arbeitsvertrag!!!

Scaryb

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #4 am: 20.01.2020 19:06 »
Hier steht ist im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zu Mehrarbeit verpflichtet

Scaryb

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #5 am: 20.01.2020 19:08 »
Ich leiste ja schon Mehrarbeit aber es muss doch eine Grenze geben?

WasDennNun

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #6 am: 20.01.2020 19:10 »
Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, in dem steht, dass du im Rahmen von begründeter betrieblichen Notwendigkeiten zu Mehrarbeit verpflichtet bist, dann kannst du nur anfechten, dass es begründete betriebliche Notwendigkeiten sind, die deine Leiterin anbringt.

WasDennNun

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #7 am: 20.01.2020 19:11 »
Ich leiste ja schon Mehrarbeit aber es muss doch eine Grenze geben?
ja, die Grenze ist die Stundenanzahl der Vollzeitstelle, danach sind es Überstunden.

Lars73

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #8 am: 20.01.2020 19:26 »
Gibt es einen Personal- oder Betriebsrat? Diese sind ggf. in der Mitbestimmung.

Werden die Mehrstunden bezahlt und gibt es Zuschläge? Werden auch Vollzeitbeschäftigte zu Überstunden herangezogen?

Gibt es andere Arbeitgeber in der nähe de vielleicht bessere Arbeitsbedingungen bieten?

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #9 am: 20.01.2020 19:30 »
Die Unterscheidung an sich mag haltbar sein, die Ungleichbehandlung in Form von Zuschlägen angesichts der aktuellen BAG-Rechtsprechung (Urteil v. 19.12.2018 - 10 AZR 231/18, Urteil v. 23.03.2017 - 6 AZR 161/16) wohl nicht. Für Mehrarbeit, die die sonstigen Voraussetzungen von Überstunden (kein zeitnaher Ausgleich, Anordnung) erfüllen, einfach unter Verweis auf die BAG-Rechtsprechung Überstundenzuschläge mit Verweis auf die BAG-Rechtsprechung unter Fristsetzung einfordern und nach Fristablauf ggfs. gerichtlich durchsetzen, dann vergeht dem AG ganz schnell die Lust auf die teuren Arbeitsstunden.

Scaryb

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #10 am: 20.01.2020 20:07 »
Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine  betriebliche Notwendigkeit?
Die mehrstunden werden bezahlt oder zählen als Überstunden

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #11 am: 20.01.2020 20:16 »
Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine  betriebliche Notwendigkeit?

Warum nicht?

Zitat
Die mehrstunden werden bezahlt oder zählen als Überstunden

Einschl. Überstundenzuschlag von 30%?

WasDennNun

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #12 am: 21.01.2020 07:00 »
scaryb, wieviele MA seit ihr denn auf die die Arbeit verteilt werden kann.

Alle Kollegen müssten mehrstunden leisten obwohl nur einer krank und eine Urlaub hat bei sonstiger voll Besetzung das ist doch keine  betriebliche Notwendigkeit?

Warum nicht?
Liegt da nicht schon ein organisationsversagen vor wg. zu geringen Personalschlüssel?
Zumindest wenn es dauerhaft nur via Überstunden kompensiert wird und der AG keine andere Lösung sucht?

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #13 am: 21.01.2020 07:29 »
Möglich, aber erst nach einer gewissen Zeit, hier mutmaßlich bis zu 1 Jahr. Ebenso möglich, daß der AG ermessensfehlerhaft handelt, darauf zielen die Fragen von @Lars73. Dann ließe sich die Anordnung bereits durch einstweiligen Rechtsschutz stoppen. Am erfolgsversprechendsten ist aber das, was die TVP vorgesehen haben, um die Milch sauer zu machen: Überstundenzuschläge. Die Masse der AG hat noch nicht auf die Rechtsprechung reagiert, die es deutlich teurer macht, TZ-Kräfte Mehrarbeit leisten zu lassen. Da ist es günstiger, noch jemand einzustellen.

etugruber

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #14 am: 31.01.2020 14:32 »
Google Bitte ....

Was sind betriebliche Notwendigkeit....

Feuer, Wasser oder eine Seuche sind betriebliche Notwendigkeit.
Da muss oder sollte man aushelfen...

Keine miserable Personalmanager !!!!
Du hast ein Kind und deshalb dein 30 Stundenvertrag.
Vertrag ist Vertrag....

TVöD § 43 Überstunden ....
Seit 1988 im öffentlichem Dienst