Autor Thema: Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung  (Read 8391 times)

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #30 am: 03.02.2020 15:20 »
Das ist sehr wohl möglich. Der AG muß zwar grundsätzlich eine angemessene Ankündigungsfrist wahren und bei der Ermessensausübung die Belange des AN hinreichend würdigen, aber eine solche Würdigung kann auch ermessensfehlerfrei zu dem Ergebnis kommen, daß entsprechende Arbeitsstunden - Überstunden werden es ja erst später - zu leisten sind, auch wenn sie persönliche Belange des AN ganz erheblich berühren oder beeinträchtigen. Wer das nicht möchte, muß es als VZ-Beschäftigter ausschließen oder als TZ-Beschäftigter nicht als verpflichtend vereinbaren.

mumble

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #31 am: 03.02.2020 16:09 »

Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
 
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.

Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....

Womit mal wieder die mindere Güte von Wahlgremien, deren größter Anreiz ein besonderer Kündigungsschutz ist, belegt wäre. Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff. Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.

Bitte nicht alle über einen Kamm scheren!  ;)

Kaffeetassensucher

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #32 am: 04.02.2020 07:54 »
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?

Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.


Man kann sich das Leben auch schwerer machen als es ist.
Dann muss man den Arzttermin im Notfall halt verlegen, sofern es zumutbar ist und aus medizinischen Gründen nichts dagegen spricht. Dann holt halt der Partner das Kind vom Kindergarten ab, auch wenn er sich dafür frei nehmen muss, stellt man für den Tag einen Babysitter ein, geht es solange zu Opa, Oma, Onkel, Tante etc., geht man an dem Tag ins Eltern-Kind-Zimmer (sofern vorhanden), was auch immer. Spid hat ja bereits auf die Ankündigungsfrist hingewiesen. Da wird es innerhalb dieser Frist doch möglich sein, sein Leben zu organisieren?

WasDennNun

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #33 am: 04.02.2020 08:15 »
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?

Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.

Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....

Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
Doch, dem steht nichts entgegen.
Du must dich bei deinen privaten Terminen nach deiner Arbeitszeit richten nicht umgekehrt.
Und wenn die angeordneten Mehrarbeits/Überstunden fristgerecht angeordnet wurden ...

DiVO

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #34 am: 04.02.2020 12:44 »
Hallo, ich habe einen 30 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite momentan schon 35 Wochenstunden. Meine Leiterin droht mir ständig an mich auf 40 Wochenstunden hochzusetzen und hat schon andere Kolleginnen auf 40 Stunden hoch gesetzt obwohl diese es nicht wollten. Ichhabe ein kleines Kind und einen Partner der im schichtsystem arbeitet mit einer 40 stundenwoche kann ich die Versorgung meines Kindes nicht gewährleisten. Was kannich tun?
Als was arbeitest du?

MrRossi

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #35 am: 04.02.2020 14:55 »
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?

Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.

Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....

Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
Doch, dem steht nichts entgegen.
Du must dich bei deinen privaten Terminen nach deiner Arbeitszeit richten nicht umgekehrt.
Und wenn die angeordneten Mehrarbeits/Überstunden fristgerecht angeordnet wurden ...

Was wäre Fristgerecht, wenn man bereits 1/2 Jahr auf einen Facharzttermin wartet?

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #36 am: 04.02.2020 15:38 »
4 Tage im voraus. Eine notwendige ärztliche Behandlung führt ohnehin zur Arbeitsbefreiung.

MrRossi

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #37 am: 05.02.2020 06:44 »
Dann führt es also zur Lohnfortzahlung, wenn man den notwendigen Arzttermin wahrnimmt?

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #38 am: 05.02.2020 06:59 »
Wenn der AG trotz des Hinweises auf eine notwendige ärztliche Behandlung zu einem bestimmten Termin zusätzliche Arbeitsstunden anordnet, die mit diesem kollidieren, besteht für die Wahrnehmung des Termins einschließlich der erforderlichen Wegezeiten Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts.

WasDennNun

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #39 am: 05.02.2020 07:06 »
Was man dann klassisch Eigentor nennt.  ;D