Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
MrRossi:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.02.2020 08:15 ---
--- Zitat von: etugruber am 03.02.2020 15:14 ---Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?
Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.
Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....
Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
--- End quote ---
Doch, dem steht nichts entgegen.
Du must dich bei deinen privaten Terminen nach deiner Arbeitszeit richten nicht umgekehrt.
Und wenn die angeordneten Mehrarbeits/Überstunden fristgerecht angeordnet wurden ...
--- End quote ---
Was wäre Fristgerecht, wenn man bereits 1/2 Jahr auf einen Facharzttermin wartet?
Spid:
4 Tage im voraus. Eine notwendige ärztliche Behandlung führt ohnehin zur Arbeitsbefreiung.
MrRossi:
Dann führt es also zur Lohnfortzahlung, wenn man den notwendigen Arzttermin wahrnimmt?
Spid:
Wenn der AG trotz des Hinweises auf eine notwendige ärztliche Behandlung zu einem bestimmten Termin zusätzliche Arbeitsstunden anordnet, die mit diesem kollidieren, besteht für die Wahrnehmung des Termins einschließlich der erforderlichen Wegezeiten Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts.
WasDennNun:
Was man dann klassisch Eigentor nennt. ;D
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