Ich arbeite Teilzeit - Muss ich trotzdem Überstunden machen?
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, also 30 Stunden pro Woche oder weniger, sind von Ihnen keine Überstunden zu verlangen. Dies widerspräche dem Konzept einer Teilzeitstelle. Die Ausnahme sind, wie auch bei einer Vollzeitstelle, die sogenannten Notsituationen, also Naturkatastrophen, Brand oder Überschwemmung, bei welchen Ihr Chef befugt ist, einseitig Überstunden anzuordnen.
Es ist ebenso möglich, eine Klausel in Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einzufügen, nach der Überstunden auch bei Teilzeitjobs legitim werden. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie allerdings Ihr Einverständnis dazu, Überstunden zu machen, wenn diese nötig sind. Wichtig ist dabei aber, dass anfallende Überstunden im Einzelfall von Ihrem Chef genehmigt, angeordnet oder wenigstens stillschweigend geduldet werden. Er darf Sie, wenn nicht gerade eine Notsituation vorliegt, nicht zur Leistung von Überstunden verpflichten. Andererseits sollten Sie auch nicht einfach ohne das Wissen Ihres Chefs Überstunden machen, da Sie diese sonst nicht bezahlt bekommen und Ihr Arbeitgeber außerdem dafür Sorge tragen muss, dass Sie die im Arbeitszeitgesetz geregelte maximale Arbeitszeit nicht überschreiten.
Für werdende oder stillende Mütter gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Anordnung von Überstunden ist auch in Teilzeit verboten.