Autor Thema: Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung  (Read 17332 times)

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #15 am: 31.01.2020 14:45 »
Unfug. Du schilderst Beispiele für dringende betriebliche Notwendigkeit. Derlei ist aber nicht gefordert. Betriebliche Notwendigkeit stellt keine besonderen Anforderungen an die Zulässigkeit der Anordnung. Die Regelung stellt gegenüber der ohnehin bestehenden Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Anordnung nach billigem Ermessen zu treffen, keine Einschränkung dar. Unzulässig ist die Anordnung von somit nur dann, wenn sie willkürlich, erfolgt.

etugruber

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #16 am: 31.01.2020 15:10 »
Blödsinn...
Besteht eine Pflicht zur Leistung von Überstunden, dann muss der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Überstunden müssen betrieblich notwendig und für den Arbeitnehmer zumutbar sein. In der Regel hat der Arbeitgeber z.B. eine angemessene Ankündigungsfrist von einigen Tagen zu beachten.
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Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #17 am: 31.01.2020 15:15 »
Und das ist jetzt inwiefern als Entgegnung geeignet?

etugruber

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #18 am: 31.01.2020 17:33 »
Ich arbeite Teilzeit - Muss ich trotzdem Überstunden machen?

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, also 30 Stunden pro Woche oder weniger, sind von Ihnen keine Überstunden zu verlangen. Dies widerspräche dem Konzept einer Teilzeitstelle. Die Ausnahme sind, wie auch bei einer Vollzeitstelle, die sogenannten Notsituationen, also Naturkatastrophen, Brand oder Überschwemmung, bei welchen Ihr Chef befugt ist, einseitig Überstunden anzuordnen.

Es ist ebenso möglich, eine Klausel in Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einzufügen, nach der Überstunden auch bei Teilzeitjobs legitim werden. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie allerdings Ihr Einverständnis dazu, Überstunden zu machen, wenn diese nötig sind. Wichtig ist dabei aber, dass anfallende Überstunden im Einzelfall von Ihrem Chef genehmigt, angeordnet oder wenigstens stillschweigend geduldet werden. Er darf Sie, wenn nicht gerade eine Notsituation vorliegt, nicht zur Leistung von Überstunden verpflichten. Andererseits sollten Sie auch nicht einfach ohne das Wissen Ihres Chefs Überstunden machen, da Sie diese sonst nicht bezahlt bekommen und Ihr Arbeitgeber außerdem dafür Sorge tragen muss, dass Sie die im Arbeitszeitgesetz geregelte maximale Arbeitszeit nicht überschreiten.

Für werdende oder stillende Mütter gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Anordnung von Überstunden ist auch in Teilzeit verboten.
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Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #19 am: 31.01.2020 17:37 »
Und was soll jetzt dieses Geblubber?

etugruber

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #20 am: 31.01.2020 18:07 »
Und was soll jetzt dieses Geblubber?

Lass doch deine blöden Kommentare...
Ich antworte der Frageperson und nicht blöden Kommentare von Dir....
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Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #21 am: 31.01.2020 18:21 »
Das macht es ja noch schlimmer. Ich erkenne dummes, ahnungsloses Geblubber sofort, während dem TE die mindere Güte Deiner Antworten mutmaßlich nicht unmittelbar bewußt ist, weshalb Dein Verhalten grob schädlich ist.

Kaffeetassensucher

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #22 am: 03.02.2020 13:17 »
Die Ausnahme sind, wie auch bei einer Vollzeitstelle, die sogenannten Notsituationen, also Naturkatastrophen, Brand oder Überschwemmung, bei welchen Ihr Chef befugt ist, einseitig Überstunden anzuordnen.

Damit man den Feuerwehrleuten im Weg rumsteht?   ???

etugruber

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #23 am: 03.02.2020 13:30 »
 
Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
 
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.

Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....


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WasDennNun

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #24 am: 03.02.2020 13:37 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind doch erst die Stunden ab Vollzeitstellen (z.B. 40h) Überstunden, oder?

Spid

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #25 am: 03.02.2020 13:41 »

Bin von 2010 bis jetzt im Betriebsrat tätig.
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden.
Wir als BR hatten ein Formular über freiwillige Überstunden.
Die hatte der Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen.
 
Du hast ja deine Stunden auf 30 Stunden reduziert, da du ein Kind hast und voll nicht arbeiten kannst.
Dies wurde auch durch dein AG genehmigt.
Solltest du weiterhin Probleme hast, wende dich an Euren Betriebsrat(BR).
Google noch ein wenig und du wirst auf genug Material kommen.

Mach Dir selbst ein Bild, wer dummes Geblubber hier schreibt....

Womit mal wieder die mindere Güte von Wahlgremien, deren größter Anreiz ein besonderer Kündigungsschutz ist, belegt wäre. Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff. Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.

etugruber

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #26 am: 03.02.2020 14:31 »
Überstunden sind ein tariflich eindeutig definierter Begriff.
Ihr Entstehen ist an Bedingungen geknüpft, die erst deutlich nach der Ableistung angeordneter Arbeitsstunden überhaupt erst erfüllt sein können.
[/quote]

Ok, wo steht was über ein tariflich eindeutiger definierter Begriff im TVöD ...
§ 43 steht nur die Baezahlung oder Freizeitausgleich....

Weitere Infos kenne ich nicht. Kannst mir bitte ein § im TVöD senden?
Danke
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Lars73

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #27 am: 03.02.2020 14:34 »
§7 (7)+(8) TVöD

etugruber

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #28 am: 03.02.2020 15:00 »
Danke, stimmt ...

 ;)
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etugruber

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Antw:Anordnung von mehrstunden bei teilzeitbeschäftigung
« Antwort #29 am: 03.02.2020 15:14 »
Die Frage ist doch ?
Muss ich Überstunden leisten?

Wenn ich z.B. mein Kind vom Kindergarten nach meiner Arbeit holen muss?
Ich einen Arzttermin hat?
u.s.w.

Aus betrieblich/Notwendige Gründen ....

Wenn ich aus privaten Gründen keine Zeit habe kann mich auch keiner Verpflichten welche zu machen.
 
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