Autor Thema: Nie wieder eine Chance nach verhaltensbedingter Kündigung?  (Read 4471 times)

Tom Slim

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Hallo,

meine Frau hatte einen unbefristeten Vertrag bei einer großen Bundesbehörde. Sie erhielt eine verhaltensbedingte Kündigung, weil man ihr nachweisen konnte, dass sie wiederholt nicht gestempelt hat. Mehrmals hatte sie vergessen, ein- bzw. auszustempeln. Das war aber wohl nie das Problem, da sie in ihrem Vorgesetzten und der Personalabteilung Bescheid gegeben hatte und entsprechende Zeiten wurden "nachgebucht". Es ging um so Pausen zwischendurch, z. B. Büro verlassen, um zu telefonieren oder zu rauchen. Sie konnte zwar der Behörde belegen, dass das etwas mit ihrer vorliegenden psychischen Erkrankung zu tun hat. So blöd das vielleicht auch klingt. Darüber hinaus hatte sie während dieser Zeit Probleme mit ihrem Vorgesetzten, zumindest sie von ihrer Seite (Gefühl des Mobbings ...) und auch nicht kleine Probleme privater Natur. Dennoch blieb die Behörde hart und es blieb bei der verhaltensbedingten Kündigung. Anwaltlich wollte sie dagegen nicht vorgehen. Monate später bewarb sie sich vor Kurzem auf eine andere Stelle in der Behörde und gab auch ihre Schwerbehinderung an. Anhand der Stellenanzeige war sie nicht offensichtlich ungeeignet, sie erhielt allerdings dennoch leider keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Man teilte ihr telefonisch mit, dass man sie aufgrund der verhaltensbedingten Kündigung nicht eingeladen hat und auch nicht musste. Sie ist total fertig und fühlt sich sozusagen doppelt diskriminiert, da sie nach der verhaltensbedingten Kündigung der Behörde sich mit ihrer psychischen Erkrankung "geoutet" hat und diese auch immer (leider) haben wird und sie meint, dass sie jetzt genau deswewegen nicht eingeladen wurde.

Wird sie nie wieder in dieser Behörde arbeiten können?

Hätte sie die Behörde vielleicht trotzdem einladen müssen? Sie würde sehr gerne der Behörde mitteilen, dass sie trotzdem eingeladen werden möchte, da sie wirklich an der Stelle interessiert ist. Gibt es da evtl. bitte eine rechtliche Handhabe?

Besten Dank.

Viele Grüße

Spid

  • Gast
Ich würde davon ausgehen, daß die gesetzliche Verpflichtung zur Einladung behinderter Bewerber durch die Unzumutbarkeit für den AG, jemanden einzuladen, der ihn betrogen hat, nicht zum tragen kommt. Zudem wäre die Vermutung einer verbotenen Diskriminierung wohl durch den Arbeitszeitbetrug im vorherigen Arbeitsverhältnis widerlegt.

clarion

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Hallo wiederholtes nachgewiesenes Nichtstempeln ist Arbeitszeitbetrug, und nach Abmahnungen sind bei uns auch in den letzten Jahren zwei Leute gekündigt worden. Die hätten bei uns auch nie wieder eine Chance.

M. E. ist nicht die psychische Erkrankung sondern der Arbeitszeitbetrug der Grund für das Nichteinladen. Ich fürchte, dass es auch bei anderen Behörden schwer wird, zumindest dann wenn Einsicht in die Personalakte gewährt werden muss.

Bastel

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@Tom, deine Frau sollte sich damit abfinden, damit man Sie dort nicht mehr möchte ::) Spätestens nach dem Telefonat sollte das klar sein.

Kaffeetassensucher

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Ich denke auch, da muss deine Frau schon auf ein großes Maß Goodwill ihres (ehemaligen) Arbeitgebers vertraut haben, sich erneut dort zu bewerben. Arbeitszeitbetrug ist halt Arbeitszeitbetrug, irgendwo verständlich, dass die nicht scharf auf eine mögliche erneute Erfahrung selbiger Art sind.

Bei Bewerbungen bei anderen Behörden dürfte spätestens im Vorstellungsgespräch zur Sprache kommen, warum sie bei der vorherigen Behörde rausgeflogen ist (wenn nicht schon vorher die Personalakte angefordert wurde). Vielleicht lässt sich da ein bisschen Boden gutmachen, indem sie nachweist, dass sie sich in Therapie befindet (wenn es diese gibt, ich weiß ja nichts über ihre psychische Krankheit) oder dass sie sich erst bewirbt, wenn diese abgeschlossen ist, um zu zeigen, dass sie aktiv daran arbeitet, dass das Verhalten, das zu der Kündigung führte, nicht wieder vorkommt.

Dass man aber skeptisch wird, wenn man weiß, dass eine Bewerberin die Regeln zur Erfassung der Arbeitszeit mehr als freizügig auslegt, kann ich einem Arbeitgeber hingegen nicht verdenken.

BAT

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Irgendwie passt das nicht. Es ist nachgewiesener, daß man wegen gesundheitlicher Probleme dem Arbeitsplatz fernbleiben musste und dies für zu einer Kündigung?

Hört sich nicht konsistent an. Eher nach dickem Schadensersatz.

was_guckst_du

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...du meinst, dass Nichtausloggen wurde von einer inneren Stimme befohlen und die Gute konnte gar nicht anders handeln?...Skandal!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Irgendwie passt das nicht. Es ist nachgewiesener, daß man wegen gesundheitlicher Probleme dem Arbeitsplatz fernbleiben musste und dies für zu einer Kündigung?

Hört sich nicht konsistent an. Eher nach dickem Schadensersatz.

Da derlei nicht geschildert wurde, braucht es auch nicht konsistent sein. Der Arbeitszeitbetrug hört sich eher nach Schadensersatzansprüchen des AG an, der offenbar großzügig von der Durchsetzung abgesehen hat.

BAT

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Spid, bitte nichts hereindeuten in den Strang, was nicht geschrieben wurde. Ich habe eine Frage gestellt.

Kaiser80

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...du meinst, dass Nichtausloggen wurde von einer inneren Stimme befohlen und die Gute konnte gar nicht anders handeln?...Skandal!

Die SV Schilderung ist schon ein wenig seltsam... dennoch gibt es sowohl psychische (z.B. Formen der Schizophrenie) wie physische Erkrankungen (Epilepsie, ggf. Schlaganfallpatienten,psychotrope Alkoholabhängigkeit) die jemanden so etwas in der Tat "vergessen lassen" KÖNNTEN.

Wer sich nicht gegen eine solche Kündigung wehrt, wird wohl wissen warum... Vermutlich weil sie zurecht erfolgte...


Spid

  • Gast
Oh, BAT, wir stellen anlasslos lustige Fragen und ziehen in Unkenntnis der Antwort aufregende und inkonsistente Schlüsse aus der Antwort, die wir gerne auf die Frage hätten? Hört sich nach einem lustigen Reisespiel an, da mach ich mit. War der Amtsleiter sexuell übergriffig? Das klingt nach einer fetten Schadensersatzklage.

Kaffeetassensucher

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...du meinst, dass Nichtausloggen wurde von einer inneren Stimme befohlen und die Gute konnte gar nicht anders handeln?...Skandal!

Ich will nicht ausschließen, dass es psychische Erkrankungen gibt, die zu solchen Verhaltensweisen führen, dazu bin ich nicht Psychologe genug. Aber auch dann ist es im verständlichen Interesse des Arbeitgebers (und eigentlich aller anderen Mitarbeiter, die brav zu jeder Pause ausstempeln), dass sich dennoch an die getroffenen Regelungen gehalten wird.

WasDennNun

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Und es ist ja durchaus ein Sachgrund von der Person Abstand zu nehmen:
Wenn jemand nicht in der Lage ist diese einfache Regelung zu befolgen, dann kann der AG ja auch annehmen, dass das im Arbeitsbereich auch nicht immer funktioniert.
Jemandem ohne Arme stellt man ja auch nicht für die Poststelle oder als Hausmeister ein.

Und ich finde es durchaus extrem naiv, sich bei einem AG zu bewerben, der einen gerade verhaltensbedingt gekündigt hat und dieser offensichtlich nicht gewillt bzw. es für ihn (und dem Personalrat) nicht erkennbar war, dass es sich als krankheitsbedingtes Fehlverhalten darstellt.
War halt ein Fehler nicht dagegen anzugehen, um diese Sichtweise ggfls. zu korrigieren. Auch Kranke müssen mit den Folgen ihrer Entscheidungen leben oder sich einen Betreuer suchen.

Somit bleibt dieses Fehlverhalten halt ein normales Fehlverhalten, was nichts vordergründig mit der Krankheit zu tun hat und kein normaler AG stellt jemanden ein, den er gefeuert hat und zudem er kein Vertrauensverhältnis mehr hat.