Hallo,
ich habe eine Frage zu §6 Abs. 11 TV-L.
Wie waren auf ein mehrtägigem Seminar. Für den Anreisetag (inkl. Seminarstart) und für die Seminartage wurde die tarifliche Arbeitzeit im Zeiterfassungssystem verbucht.
Beim Rückreisetag wurde die tarifliche Arbeitszeit nicht erreicht und die Dienststelle hat lediglich die Seminarzeit und die Rückreisezeit (genau 7 Stunden) im Zeiterfassungssystem verbucht.
Ist die Verbuchung von 7 Stunden am Rückreisetag korrekt oder muss die Diensstelle auch für den Rückreisetag die tariflich vereinbarte Arrbeitszeit gutschreiben?
Es heißt ja bei §6 Abs. 11 Satz 2:"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."
Danke vorab für die Antworten