Autor Thema: Erschwerniszuschläge  (Read 1771 times)

wenwirer

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Erschwerniszuschläge
« am: 22.01.2020 09:09 »
Bei uns (Kommune in Bayern) wurde schon vor längerer Zeit die örtliche Tarifvereinbarung, auf deren Grundlage die Erschwerniszuschläge gewährt wurden, gekündigt. Die örtl. Tarifvereinbarung beruhte auf § 2 des  Bezirkstarifvertrag Nr. 3 ( für Bayern geltende bezirkliche Vereinbarung i.S. von § 23 Abs. 3 BMTG).
Es werden deshalb zur Zeit für neu eingestellte Beschäftigte keine Zuschläge mehr gezahlt, weil sich Kommune und Gewerkschaft nicht auf eine neue örtl. Vereinbarung einigen können.
Bisher gingen wir davon aus, dass ohne örtliche TV auch kein Anspruch auf Erschwerniszuschläge besteht, obwohl sicherlich Arbeiten verrichtet werden, die dem Grund nach zuschlagspflichtig sind.
In einem Kommentar zum Bezirkstarifvertrag Nr. 3 (Lang/Rothburst) habe ich nun den Hinweis entdeckt, dass in Fällen, in denen eine örtl. Tarifvereinbarung nicht abgeschlossen werden kann, eine entsprechende Regelung durch den Arbeitgeber (auch auf Grundlage des Bezirkstarifvertrages) vorzunehmen ist.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik?
Werden Erschwerniszuschläge ohne Abschluss einer örtlichen Tarifvereinbarung gezahlt?