Autor Thema: [NW] Teildienstunfähigkeit  (Read 4954 times)

Miss Li

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[NW] Teildienstunfähigkeit
« am: 23.01.2020 16:11 »
Guten Tag,

ich bin Beamtin in einer Kommune in NRW und Vollzeit berufstätig.
 
Aufgrund einer chronischen Erkrankung (gdB 50%) wurde mir von meinem behandelnden Arzt nahegelegt eine Teildienstunfähigkeit zu beantragen (20%).

Hat vielleicht jemand hier auch schon mal so einen Antrag gestellt und kann mir Näheres dazu erläutern?
Ich frage mich insbesondere, ob die Gefahr besteht, dass der Amtsarzt, der mich beurteilt evtl. eine höhere Dienstunfähigkeit sehen könnte, als ich beantrage?
Wie sind die Auswirkungen auf die Pension? So, als ob ich regulär Teilzeit arbeiten würde?
Wie genau berechnet sich das Gehalt bzw. der Zuschlag aufgrund der tlw. Dienstunfähigkeit zum regulären Teilzeitgehalt?
Ich frage mich, ob ich mir den Antrag nicht einfach sparen soll und einen normalen Teilzeitantrag stellen soll.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten!

Gruß
Miss Li

 
« Last Edit: 24.01.2020 01:09 von Admin2 »

clarion

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Antw:(NW) Teildienstunfähigkeit
« Antwort #1 am: 23.01.2020 23:39 »
Hallo Li,

bei einer Teildienstunfähigkeit würdest Du eine anteilige Pension bekommen. Ich würde mich bei der Bezügestelle erkundigen.

Funker

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Antw:(NW) Teildienstunfähigkeit
« Antwort #2 am: 24.01.2020 09:44 »
Hallo Li,

bei einer Teildienstunfähigkeit würdest Du eine anteilige Pension bekommen. Ich würde mich bei der Bezügestelle erkundigen.
Genauer gesagt: bei einer eingeschränkten Verwendung wegen begrenzter Dienstfähigkeit sind die Zeiten nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht, mindestens aber im Umfang der Zurechnungszeit (§ 13 Abs. 1 LBeamtVG NRW).

Funker

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Antw:[NW] Teildienstunfähigkeit
« Antwort #3 am: 24.01.2020 10:05 »
Wie genau berechnet sich das Gehalt bzw. der Zuschlag aufgrund der tlw. Dienstunfähigkeit zum regulären Teilzeitgehalt?
Ich frage mich, ob ich mir den Antrag nicht einfach sparen soll und einen normalen Teilzeitantrag stellen soll.
Bei begrenzter Dienstfähigkeit wird die Besoldung anteilig, aber mindestens in Höhe des Ruhegehalts gewährt, das bei Versetzung in den Ruhestand zustehen würde. Zusätzlich gibt's ggf. noch einen Zuschlag (§ 9 LBesG NRW).
Ich würde behaupten, dass Teildienstfähigkeit tendenziell besser besoldet ist, als "normale" Teilzeit. Man müsste sich das genau ausrechnen lassen.

Landsknecht

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Antw:[NW] Teildienstunfähigkeit
« Antwort #4 am: 24.01.2020 12:28 »
Hallo Miss Li,

nach längerer Dienstunfähigkeit habe ich (40GdB) vor mittlerweile 8 Jahren auch den Weg der teildienstfähigkeit gewählt, allerdings Bayern. Ich arbeite seitdem 67 % und bekomme einen Zuschlag von 50 % des Unterschiedsbetrages zum Vollzeitbeschäftigten. Die deutliche Besserstellung von Teildienstfähigen gegenüber normalen "freiwilligen" Teilzeitbeamten wurde ca. 2013 vom BVerwG herbeigeführt.

Ich habe also einen Verlust von ca. 250,00 € im Monat, bin jedoch seither ein Anderer, sprich gesunder Mitarbeiter und habe die Entscheidung noch nie bereut. Auch was Pension usw. betrifft, lieber noch 15 Jahre gesund kürzer und gerne arbeiten, als krank in die Pension oder DU, auch finanziell gesehen.

Ist aber natürlich wie immer eine individuelle Entscheidung.
Zum Amtsarzt, bei mir war es letztlich so, dass ich mir mehr oder weniger aussuchen konnte, wieviel Stunden ich arbeiten will, da meine Stadt sicherlich kein Interesse hatte mich ab 42 ohne jede Gegenleistung in die Pension schicken zu müssen. Von meinem Dienstherren habe ich seitdem nichts mehr gehört, eine Erhöhung der Stundenzahl kann aber vom Teildienstfähigen jederzeit beantragt werden, soweit ich weiß. Eine Nachuntersuchung vom Dienstherren ebenfalls.
Grüße
Thomas

Miss Li

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Antw:[NW] Teildienstunfähigkeit
« Antwort #5 am: 27.01.2020 18:53 »
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten, die rechtlichen Grundlagen und auch den Erfahrungsbericht.

Ich werde mir noch etwas Zeit geben und zunächst noch mal versuchen weiter Vollzeit zu arbeiten.

Falls ich merke, dass es keinen Sinn macht werde ich mal direkt mit dem Personalamt und der Schwerbehindertenvertretung Kontakt aufnehmen, habe jetzt aber schon etwas weniger Sorge als vorher.

VG
Miss Li