Autor Thema: Dienstreise weniger als tarifliche Arbeitszeit  (Read 2078 times)

crash64

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Hallo,

ich habe eine Frage zu §6 Abs. 11 TV-L.
Wie waren auf ein mehrtägigem Seminar. Für den Anreisetag (inkl. Seminarstart) und für die Seminartage wurde die tarifliche Arbeitzeit im Zeiterfassungssystem verbucht.
Beim Rückreisetag wurde die tarifliche Arbeitszeit nicht erreicht und die Dienststelle hat lediglich die Seminarzeit und die Rückreisezeit (genau 7 Stunden) im Zeiterfassungssystem verbucht.
Ist die Verbuchung von 7 Stunden am Rückreisetag korrekt oder muss die Diensstelle auch für den Rückreisetag die tariflich vereinbarte Arrbeitszeit gutschreiben?
Es heißt ja bei §6 Abs. 11 Satz 2:"Für  jeden  Tag  einschließlich  der  Reisetage  wird  jedoch  mindestens  die  auf  ihn  entfallende  regelmäßige,  durchschnittliche  oder  dienstplanmäßige  Arbeitszeit  berücksichtigt,  wenn  diese  bei  Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."
Danke vorab für die Antworten

Insider2

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Antw:Dienstreise weniger als tarifliche Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 22.01.2020 12:08 »
Ja, du hast Recht!

was_guckst_du

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Antw:Dienstreise weniger als tarifliche Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 22.01.2020 12:09 »
....wird  jedoch  mindestens  die  auf  ihn  entfallende  regelmäßige,  durchschnittliche  oder  dienstplanmäßige  Arbeitszeit  berücksichtigt,  wenn  diese  bei  Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."

...die erreiche ich mindestens immer....egal, wann ich zu Hause bin... 8) ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

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