Autor Thema: Höhergrupierung von E8 in E9  (Read 3996 times)

Kaspar

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Höhergrupierung von E8 in E9
« am: 22.01.2020 14:01 »
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen, die ich gerne stellen würde und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe zur Zeit E8 und soll nach meinem Studium in die große E9 eingruppiert werden. Jetzt ist es so, dass ich in der E8, ab diesem Jahr in der Erfahrungsstufe 4 bin und dann ja wieder auf die 3 runtergestuft werde, wenn mich recht entsinne. Meine Frage wäre, sind die "Erfahrungsjahre" die ich für die 4 gebraucht habe komplett verloren, oder wird ein teil der Zeit auch auf die E9 angerechnet?
Meine weitere Frage wäre auf den "Garantiebetrag" bezogen, der bleibt ja bei 180,00€ oder? Dieser ist wahrscheinlich auch Brutto und nicht Netto.

LG
Kaspar

Spid

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Antw:Höhergrupierung von E8 in E9
« Antwort #1 am: 22.01.2020 14:04 »
Eine E9 gibt es nicht mehr. Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Stufenlaufzeit und die Stufen der Entgelttabelle bilden weder Erfahrung an noch erheben sie den Anspruch, dies zu tun.

McOldie

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Antw:Höhergrupierung von E8 in E9
« Antwort #2 am: 22.01.2020 14:34 »
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung von neuem. "Restzeiten" aus der bisherigen Entgeltgruppe und -stufe werden in der höheren Entgeltgruppe nicht angerechnet.

JC83

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Antw:Höhergrupierung von E8 in E9
« Antwort #3 am: 22.01.2020 14:36 »
Eine E9 gibt es nicht mehr. Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Stufenlaufzeit und die Stufen der Entgelttabelle bilden weder Erfahrung an noch erheben sie den Anspruch, dies zu tun.

Allerdings sind die Tarifvertragsparteien sehr inkonsistent hinsichtlich der Formulierungen, siehe § 16 Abs. 2:

"Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2014 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3."

Zumindest verdenke ich es niemandem, der, zumindest bei einer Neueinstellung, bei der Stufenzuordnung einen Zusammenhang mit Berufserfahrung herstellt.

Und selbst in der Protokollerklärung:

1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

Das verstehe, wer will.

kalle2935

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Antw:Höhergrupierung von E8 in E9
« Antwort #4 am: 22.01.2020 14:41 »
Spid/ Hallo, lieber Spid, viele deiner Antworten mögen vom Inhalt her sicherlich richtig sein, man merkt auch das du vom Fach bist, aber sie bringen den/die Fragenden kein Stück weiter. Also Antworte doch gar nicht auf Fragen die dich stören, nerven, oder was sonst auch immer oder bring dein Fachwissen so an, das es auch der Laie versteht und du damit hilfst.
Kaspar/ Wenn dann ist es eventuell eine Höhergruppierung: Die wird aller Wahrscheinlichkeit nach so ablaufen: von E8/4 nach E9a/3 nach E9b/2. Hier gibt es aber Außnahmen, z.B im Wissenschafts/Forschungsbereich. Der Garantiebetrag ist 180€ und natürlich Brutto.

TV-Ler

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Antw:Höhergrupierung von E8 in E9
« Antwort #5 am: 22.01.2020 14:46 »
Spid/ Hallo, lieber Spid, viele deiner Antworten mögen vom Inhalt her sicherlich richtig sein, man merkt auch das du vom Fach bist, aber sie bringen den/die Fragenden kein Stück weiter
Du bist Hellseher?

Spid

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Antw:Höhergrupierung von E8 in E9
« Antwort #6 am: 22.01.2020 14:49 »
Hallo, lieber kalle2935! Mir ist völlig egal, was Du von meinen Antworten hältst. Sie sind korrekt und beruhen nicht auf irgendwelchen völlig aus der Luft gegriffenen Prämissen, wie die, der TE sei anschließend in E9b eingruppiert, oder schlichten Falschaussagen wie der, daß eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9b in Stufe 2 führte. Wenn Du keine Ahnung hast, antworte doch einfach nicht, dann verbreitest Du auch keinen Bullshit!

JC83

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Antw:Höhergrupierung von E8 in E9
« Antwort #7 am: 22.01.2020 14:55 »
Hallo, lieber kalle2935! Mir ist völlig egal, was Du von meinen Antworten hältst. Sie sind korrekt und beruhen nicht auf irgendwelchen völlig aus der Luft gegriffenen Prämissen, wie die, der TE sei anschließend in E9b eingruppiert, oder schlichten Falschaussagen wie der, daß eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9b in Stufe 2 führte. Wenn Du keine Ahnung hast, antworte doch einfach nicht, dann verbreitest Du auch keinen Bullshit!

Spid, denk an den Spruch mit der Sau und der deutschen Eiche.

kalle2935

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Antw:Höhergrupierung von E8 in E9
« Antwort #8 am: 22.01.2020 15:06 »
Sorry Kaspar: Muss natürlich E9b/ Stufe 3 heißen, da hier Stufengleicher Aufstieg