Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Beantragung Personalausweis, Vorlage Geburts- oder Heiratsurkunde
Sjuda:
--- Zitat ---Den Angestellten verwies ich dann darauf, dass ich keine Urkunde vorlegen müsste und versuchte, etwas aus o. g. link zu zitieren.(...)
--- End quote ---
Ob das Zitieren von Forumbeiträgen in solchen Fällen hilfreich ist, sei mal dahingestellt. Wie aus dem alten Thread hervorgeht, ist es in bestimmten Fällen eben doch zulässig, sich Urkunden vorlegen zu lassen.
--- Zitat ---Ist es doch nicht mehr so, dass man eben nicht verpflichtet ist, eine Urkunde vorzulegen, sondern eben nur in begründeten Fällen, wovon man in meinem Fall aber nicht sprechen kann. Auch erwähnte der Angestellte keinen begründeten Verdacht oder so.
--- End quote ---
Darüber lässt sich im konkreten Fall streiten. Ich sehe hier durchaus einen Anlass, etwas genauer hinzuschauen, denn:
--- Zitat ---War heute auf unserem Bürgerbüro (wohne noch nicht lange da) und habe einen neuen Perso beantragen wollen.
--- End quote ---
.
--- Zitat ---(...)der ja schon seit einem halben Jahr abgelaufen ist (...)
--- End quote ---
Der alte Personalausweis ist demnach von einer anderen Behörde ausgestellt worden. Der Bearbeiter kann nicht nachvollziehen, ob bereits ein Abgleich der Daten mit der Urkunde stattgefunden hat. Zudem ist das Dokument bereits abgelaufen, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr gültig. Es handelt sich demnach nicht um einen Standardfall, sondern um eine besondere Konstellation. Somit liegt auch kein Beispiel für eine"pauschale Unrichtigkeitsvermutung " vor.
inter omnes:
--- Zitat von: Sjuda am 23.01.2020 13:27 ---
Der alte Personalausweis ist demnach von einer anderen Behörde ausgestellt worden. Der Bearbeiter kann nicht nachvollziehen, ob bereits ein Abgleich der Daten mit der Urkunde stattgefunden hat. Zudem ist das Dokument bereits abgelaufen, zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr gültig. Es handelt sich demnach nicht um einen Standardfall, sondern um eine besondere Konstellation. Somit liegt auch kein Beispiel für eine"pauschale Unrichtigkeitsvermutung " vor.
--- End quote ---
Der Bearbeiter muss nur die Identität des Antragstellers klären, wozu ihm als Identitätsnachweis der gültige Reisepass vorgelegt wurde. Dies war vollkommen ausreichend, wenn der Reisepass seinerseits keine Zweifel an seiner Echtheit oder Richtigkeit offenbart, wozu nichts vorgetragen wurde.
Sjuda:
Die Vorlage des Reisepasses ermöglicht zwar die Identitätsfeststellung, nicht jedoch die Überprüfung der Angaben auf Richtigkeit. Bei der erstmaligen Beantragung nach einem Wohnortwechsel, also in den Fällen, in denen die ausstellende Behörde sich bisher nicht selbst davon überzeugen konnte, halte ich die Verpflichtung zur Vorlange der Geburtsurkunde nicht für ermessensfehlerhaft.
was_guckst_du:
...welche Unterlagen mussten denn bei der Anmeldung vorgelegt werden?
Jennsi:
--- Zitat von: was_guckst_du am 23.01.2020 14:29 ---...welche Unterlagen mussten denn bei der Anmeldung vorgelegt werden?
--- End quote ---
Vor sieben Monaten (mein einzig bis dato entsprechender Behördengang) der aktuelle Perso und eine Wohnungsgeberbescheinigung von mir für mich als Vermieter und Mieter (= Hausbesitzer) ausgefüllt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version