Autor Thema: Beantragung Personalausweis, Vorlage Geburts- oder Heiratsurkunde  (Read 12015 times)

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Die Vorlage des Reisepasses ermöglicht zwar die Identitätsfeststellung, nicht jedoch die Überprüfung der Angaben auf Richtigkeit. Bei der erstmaligen Beantragung nach einem Wohnortwechsel, also in den Fällen, in denen die ausstellende Behörde sich bisher nicht selbst davon überzeugen konnte, halte ich die Verpflichtung zur Vorlange der Geburtsurkunde nicht für ermessensfehlerhaft.

Welche für die Beantragung eines Personalausweises notwendigen Erkenntnisse ergeben sich denn aus der Geburtsurkunde, die sich aus dem Reisepass nicht ergeben?

was_guckst_du

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...dann haben sie doch den damals noch gültigen Perso gesehen und wahrscheilich auch eingescannt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

inter omnes

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Die Vorlage des Reisepasses ermöglicht zwar die Identitätsfeststellung, nicht jedoch die Überprüfung der Angaben auf Richtigkeit. Bei der erstmaligen Beantragung nach einem Wohnortwechsel, also in den Fällen, in denen die ausstellende Behörde sich bisher nicht selbst davon überzeugen konnte, halte ich die Verpflichtung zur Vorlange der Geburtsurkunde nicht für ermessensfehlerhaft.

Es bedarf lediglich einer Identitätsfeststellung zur Beantragung eines Personalausweises, im Übrigen handelt es sich - wie schon andernorts ausführlich erläutert - um sachfremde Erwägungen, die den Vorgang ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig machen. Es ist - schon gar nicht im Personalausweisantragsverfahren - nicht Aufgabe der Passbehörden, Geburtsurkunden auf ihre Übereinstimmung mit anderen amtlichen Dokumenten zu prüfen, wenn die Identität des Antragstellers anderweitig klärbar ist.

Sjuda

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Die Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass könnten falsch sein. Kommt, zugegeben zu meiner Verwunderung, wohl häufiger vor, als man annehmen würde.


https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/falsche-daten-in-alten-ausweisen-id13925532.html




inter omnes

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Die Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass könnten falsch sein. Kommt, zugegeben zu meiner Verwunderung, wohl häufiger vor, als man annehmen würde.


https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/falsche-daten-in-alten-ausweisen-id13925532.html

Hier wird mal wieder eindrucksvoll geschildert, dass man behördenseits nicht begriffen hat, dass die Führung des Melderegisters und die Beantragung des Personalauweises zwei völlig unterschiedliche Verwaltungsverfahren sind.


Funker

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Die Vorlage des Reisepasses ermöglicht zwar die Identitätsfeststellung, nicht jedoch die Überprüfung der Angaben auf Richtigkeit. Bei der erstmaligen Beantragung nach einem Wohnortwechsel, also in den Fällen, in denen die ausstellende Behörde sich bisher nicht selbst davon überzeugen konnte, halte ich die Verpflichtung zur Vorlange der Geburtsurkunde nicht für ermessensfehlerhaft.

Welche für die Beantragung eines Personalausweises notwendigen Erkenntnisse ergeben sich denn aus der Geburtsurkunde, die sich aus dem Reisepass nicht ergeben?
Evtl. Folgebeurkundungen gem. § 27 PStG, die nach Ausstellung eines Ausweisdokuments erfolgten?

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Die Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass könnten falsch sein. Kommt, zugegeben zu meiner Verwunderung, wohl häufiger vor, als man annehmen würde.


https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/falsche-daten-in-alten-ausweisen-id13925532.html

Ach und die Angaben in der Geburtsurkunde sind immer richtig?

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Evtl. Folgebeurkundungen gem. § 27 PStG, die nach Ausstellung eines Ausweisdokuments erfolgten?

und inwiefern ist das wichtig für die Beantragung eines neuen Personalausweises?

inter omnes

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Evtl. Folgebeurkundungen gem. § 27 PStG, die nach Ausstellung eines Ausweisdokuments erfolgten?
Dies ist für den Personalausweis völlig irrelevant, vgl. § 5 Abs. 2 PAuswG

RsQ

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Ach und die Angaben in der Geburtsurkunde sind immer richtig?

Vorsicht, Diskussion über Dokumente aus fragwürdigen Drittstaaten incoming ...  8)

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Ach und die Angaben in der Geburtsurkunde sind immer richtig?

Vorsicht, Diskussion über Dokumente aus fragwürdigen Drittstaaten incoming ...  8)

 ;D ;D ;D

bitte meine Frage nur auf gebürtige Deutsche zu beziehen

Jennsi

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...dann haben sie doch den damals noch gültigen Perso gesehen und wahrscheilich auch eingescannt...

Gesehen ja, aber definitiv nicht gescannt

Jennsi

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Die Angaben im Personalausweis bzw. Reisepass könnten falsch sein. Kommt, zugegeben zu meiner Verwunderung, wohl häufiger vor, als man annehmen würde.


https://www.svz.de/lokales/ludwigsluster-tageblatt/falsche-daten-in-alten-ausweisen-id13925532.html

Hier wird mal wieder eindrucksvoll geschildert, dass man behördenseits nicht begriffen hat, dass die Führung des Melderegisters und die Beantragung des Personalauweises zwei völlig unterschiedliche Verwaltungsverfahren sind.

Hmmm ... ich weiß natürlich nicht, wie es hier abläuft. Von einem Melderegister hat man nichts gesagt. Wobei das bei denen wohl auch im Bürgerbüro gemacht wird.

Müsste ich also eine Urkunde vorlegen, wenn man mir sagt, dass man das Melderegister überprüfen möchte und dafür benötigt man meine Urkunden? Ich gehe ja nicht aufs Amt, um etwas Führen zu lassen, von dem ich nichts habe.

Bleibt also, wenn ich nur einen Perso oder einen Reisepass beantragen möchte, brauche ich keine Urkunde? Könnte und dürfte das Bürgerbüro das eine mit dem anderen verbinden, also Perso und Melderegister, sodass die doch an meine Urkunde kommen dürfen?

inter omnes

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Bleibt also, wenn ich nur einen Perso oder einen Reisepass beantragen möchte, brauche ich keine Urkunde? Könnte und dürfte das Bürgerbüro das eine mit dem anderen verbinden, also Perso und Melderegister, sodass die doch an meine Urkunde kommen dürfen?

Wenn an der Echtheit und Richtigkeit des vorgelegten Identitätsnachweisdokumentes keine (einzelfallbezogenen) Anhaltspunkte für dessen Unrichtigkeit vorliegen, braucht es wie schon mehrfach erwähnt keine Geburtsurkunde zur Beantragung eines Personalausweises.

Und nein, die Behörde darf unterschiedliche Voraussetzungen zweier eigenständiger Verwaltungsverfahren nicht nach Belieben vermischen.


Jennsi

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Ich habe jetzt https://www.regis24.de/blog/was-ist-ein-melderegister-und-wozu-dient-es durchgelesen, werde aber noch immer nicht schlauer. Wenn die auf dem Bürgerbüro jetzt zu mir sagen würden, dass die das Melderegister überprüfen wollen oder müssen, dürfen die mich dann auffordern, eine Urkunde vorzulegen?

Ich kann zwar nachvollziehen, dass alles richtig geführt werden muss ..., aber wenn man bedenkt, dass es zig Millionen falsche ausländische Identitätsnachweise, Urkunden, nichtamtliche Übersetzungen und Beglaubigungen ... gibt, dann dürfte mir und anderen doch kein "Provinzangestellter" sagen, dass ausgerechnet meine Urkunde benötigt wird und sämtliche Einwohnermeldeämter drumherum das nicht "so enge sehen". Bin in den letzten Jahren berufsbedingt oft umgezogen, ich wurde bei Perso, Reisepässen, vorläufigen Pässen ... noch NIE nach einer Urkunde gefragt.