Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Beantragung Personalausweis, Vorlage Geburts- oder Heiratsurkunde
Organisator:
--- Zitat von: Falke007 am 23.01.2020 09:35 ---Eine Geburtsurkunde kann hingegen verlangt werden, denn "Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen."
--- End quote ---
Pflichtgemäßes Ermessen ist jedoch definiert und darf nicht mit Willkür verwechselt werden. Wenn also weitere Unterlagen vorgelegt werden sollen, ist dies angemessen zu begründen.
inter omnes:
--- Zitat von: Falke007 am 23.01.2020 09:35 ---
Eine Geburtsurkunde kann hingegen verlangt werden, denn "Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen."
--- End quote ---
Die Sachverhaltsschilderung lässt keine Anhaltspunkte erkennen, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. Im Gegenteil scheint hier - wie so oft - ein Ermessensfehlgebrauch vorzuliegen.
Ansonsten kann man nur - wie Organisator schon - gebetsmühlenartig immer wieder darauf hinweisen:
Ermessen ≠ Willkür. Es ist wahrlich kein Aushängeschild für Behördenkompetenz, wenn diese Rechtsbanalität in den Amtsstuben unbekannt zu sein scheint.
Falke007:
--- Zitat von: inter omnes am 23.01.2020 12:27 ---
--- Zitat von: Falke007 am 23.01.2020 09:35 ---
Eine Geburtsurkunde kann hingegen verlangt werden, denn "Welche Unterlagen Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises vorlegen müssen, entscheidet das Bürgeramt nach eigenem Ermessen."
--- End quote ---
Die Sachverhaltsschilderung lässt keine Anhaltspunkte erkennen, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde nach pflichtgemäßem Ermessen geboten erscheint. Im Gegenteil scheint hier - wie so oft - ein Ermessensfehlgebrauch vorzuliegen.
Ansonsten kann man nur - wie Organisator schon - gebetsmühlenartig immer wieder darauf hinweisen:
Ermessen ≠ Willkür. Es ist wahrlich kein Aushängeschild für Behördenkompetenz, wenn diese Rechtsbanalität in den Amtsstuben unbekannt zu sein scheint.
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Das Bundesminesterium des Inneren verweist darauf, dass eine Geburtsurkunde verlangt werden KANN. Ich lese aus der Berichtserstattung zwar auch nicht raus, warum das Amt diese verlangt, dennoch kann es ja durchaus begründet worden sein.
Was erscheint oder auch nicht, spielt für die Ausgangsfrage keine wesentliche Rolle.
inter omnes:
--- Zitat von: Falke007 am 23.01.2020 12:40 ---Ich lese aus der Berichtserstattung zwar auch nicht raus, warum das Amt diese verlangt[...]
--- End quote ---
Eben.
inter omnes:
Laut Sachverhaltsschilderung wurde die Geburtsurkunde "zum Datenabgleich" verlangt; also sozusagen der Klassiker des Ermessensfehlgebrauchs (Stichwort: pauschale Unrichtigkeitsvermutung amtlicher Dokumente).
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